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Dauerhaftes Verbot für Neonicotinoide?

Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten drei Vorschläge zum dauerhaften Verbot neonicotinoider Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) geht von einem Risiko aus, dass die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam Bienen gefährden. Sollten die EU-Mitgliedstaaten am 17. oder 18. Mai 2017 im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen, gilt das Verbot. Ausgenommen bleiben Gewächshauskulturen.

ECPA, der Europäische Verband der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, bezweifelt, ob die EU-Mitgliedstaaten – den nach seiner Ansicht unnötigen Vorschlägen – zustimmen werden. ECPA weist zudem auf den deutlichen Verlust bei der Rapsernte durch das schon bestehende, vorübergehende Verbot hin. Die Ausbringung der drei neonicotinoiden Wirkstoffe ist seit 1. Dezember 2013 verboten.