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Schweinepest nun auch in Belgien

Zwei Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Belgien haben die Landwirtschaftsministerien in den Nachbarländern Deutschland und Frankreich in Alarmbereitschaft versetzt. „Die neue Situation nehme ich sehr ernst“, erklärte die deutsche Ministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, laut APA. Ihr französischer Amtskollege Stephane Travert forderte einen Aktionsplan für die Grenzregionen zu Belgien.

Wie das deutsche Landwirtschaftsministerium mitteilte, seien zwei Wildschweine, die etwa 60 Kilometer entfernt von der deutschen Grenze tot aufgefunden wurden, mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert gewesen. Einen Fall in Deutschland habe es noch nicht gegeben. „Unsere Vorbereitungen für den Krisenfall laufen“, erklärte Klöckner. Das Ministerium rief Schweinehalter zur strikten Einhaltung der Hygieneverordnungen auf. Jäger wurden aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, äußerte sich  ebenfalls besorgt über den ASP-Ausbruch in Belgien. „Die Schweinehalter unseres Landes sind alarmiert. Für Menschen ist dieses Virus grundsätzlich keine Gefahr, trotzdem müssen wir jetzt noch mehr auf konsequente Hygienemaßnahmen in unseren Betrieben achten, um unsere Bestände zu schützen. Die auf den Weg gebrachten zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schweinepest sind richtig und müssen deshalb auch schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt werden“, so Rukwied.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um eine Erweiterung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes, die jedoch noch nicht im Gesetzblatt stehen. Dabei geht es um die Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes (z. B. durch Umzäunung), um die Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete, um Einschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, (beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden) sowie um die Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren. Auch die Möglichkeit einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten ist hier vorgesehen.