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Salatpatent ante portas

 

Am 7. Februar 2024 entscheidet das Europäische Patentamt in einer öffentlichen Anhörung über ein Patent auf konventionell gezüchteten Salat. Die „Erfindung“: Das Saatgut soll auch bei höheren Temperaturen noch keimfähig sein. „Mit der Erteilung von Patenten vergibt das EPA exklusive Rechte an züchterischen Merkmalen, die für die Entwicklung von neuen Sorten gerade in Zeiten des Klimawandels wichtig sein können“, sagt Katherine Dolan von Arche Noah. „Die Patente können dazu eingesetzt werden, den Zugang zu dieser biologischen Vielfalt zu behindern oder zu blockieren.“

„Wir fordern, dass auch in Zukunft das gesamte Spektrum der biologischen Vielfalt für die konventionelle Pflanzenzucht zur Verfügung steht und nicht durch Patentansprüche eingeschränkt wird. Solange Patente auf Saatgut nicht vollständig verboten sind, müssen diese strikt auf Pflanzen begrenzt werden, die aus gentechnischen Verfahren stammen“, sagt Johanna Eckhardt von „Keine Patente auf Saatgut!.