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Pflanzenschutz-Verbot auf Greeningflächen rückt näher

Die EU-Kommission will Pflanzenschutzmittel auf der ökologischen Vorrangfläche verbieten. Die EU-Mitgliedstaaten werden voraussichtlich keinen Einspruch erheben, denn im Sonderausschuss für Landwirtschaft (SAL) zeichnet sich keine qualifizierte Mehrheit gegen den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zum Greening ab. Zwar wiedersprechen Tschechien, Ungarn und Lettland. Auch Deutschland, Dänemark und Österreich meldeten weiteren Prüfbedarf an. Das reiche aber nicht für eine qualifizierte Mehrheit gegen den delegierten Rechtsakt, stellte die maltesische Ratspräsidentschaft im SAL fest.

Die EU-Mitgliedstaaten beklagen das Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf der ökologischen Vorrangfläche. Sie argumentieren mit dem Anbau von Eiweißpflanzen, die in der EU als Futtermittel gebraucht werden. Die EU-Kommission hält dagegen, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zur ökologischen Vorrangfläche passe und die Umweltambitionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht aufgeweicht werden sollten. Das Europaparlament hat sich noch nicht entschieden, ob es den delegierten Rechtsakt zum Greening zurückweisen will.