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Kommission besteht auf Pflanzenschutz-Verbot auf Greening-Flächen

Die EU-Kommission will den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen vollständig verbieten. Das würde den Anbau von Körnerleguminosen einschränken, fürchten zahlreiche Abgeordnete im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments und lehnen die Neuregelung ab. „Österreich ist für seine Versorgung mit Futtermitteln auf jeden Hektar Eiweißpflanzen ohne GVO angewiesen“, betonte EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger.

Es habe einen riesigen Zuwachs beim Anbau von Bohnen und Erbsen gegeben, führte im Ausschuss der Deutsche Peter Jahr (CDU) an. Die Reform habe mit dem Greening damit mehr erreicht als jede Eiweißstrategie und das, ohne den Steuerzahler zu belasten. Jahr kritisierte die EU-Kommission scharf, weil sie diesen Erfolg kaputt mache. Nur die Grünen stellten sich im Ausschuss auf die Seite der EU-Kommission. Erbsen und Bohnen könne man auch ohne chemischen Pflanzenschutz anbauen, erklärte Martin Häusling aus Deutschland (Grüne). Nach seiner Ansicht wäre es peinlich für die Landwirtschaft, wenn diese nicht mehr ohne Chemie auskomme.

Pierre Bascou von der Generaldirektion für Landwirtschaft stellte klar, die EU-Kommission werde von ihrer Forderung nicht abweichen. Der chemische Pflanzenschutz gehörte nach Ansicht der EU-Kommission nicht auf die ökologischen Vorrangflächen. Diese dienten mit extensiven Anbaumethoden dem Artenschutz und anderen Umweltzielen. Auch die EU-Kommission wolle den Anbau von Eiweißpflanzen unterstützen, aber dies müsse nicht unbedingt auf der Umweltfläche geschehen, erklärte Bascou.

Die EU-Kommission will ihren delegierten Rechtsakt mit 14 verschiedenen Änderungen zum Greening demnächst vorlegen. Sollten das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten keine Einwände erheben, könnten einige neue Bestimmungen schon ab Mitte 2017 in Kraft treten.

Die Abgeordneten im Agrarausschuss des EU-Parlaments stehen vor dem Problem, dass sie den delegierten Rechtsakt nur als Ganzes ablehnen können. Mit der Zurückweisung des Pflanzenschutzmittelverbots würden also auch gewünschte Änderungen blockiert. Dazu gehören einheitliche und flexiblere Maße für die Breiten von Feldrand- und Waldrandstreifen. Für Zwischenfrüchte auf den ökologischen Vorrangflächen sollen die EU-Mitgliedstaaten eine Mindestdauer von acht bis zehn Wochen vorschreiben und im Gegenzug den Stichtag des 1. Oktobers streichen.