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Niederösterreich verschärft Wolfsverordnung

Die vor kurzem einstimmig von der Landesregierung beschlossene Verschärfung der niederösterreichischen Wolfsverordnung ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im ländlichen Raum. Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht, doch er stellt eine ernsthafte Bedrohung für Wild-, Nutz- und Haustiere dar. Zudem sorgt seine verstärkte Präsenz zu Unsicherheit bei den Menschen.
Mit der Verschärfung der Verordnung wurden neue Möglichkeiten geschaffen, um rascher auf Wolfsbegegnungen zu reagieren, und die Rahmenbedingungen so angepasst, dass eine Vergrämung oder Entnahme, also ein Abschuss auffälliger Wölfe, künftig noch schneller erfolgen kann. Dies war notwendig, denn die bisherigen Regelungen, die sich auf das Siedlungsgebiet beschränkten, haben die spezielle Situation des ländlichen Raumes und der Streulagen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Mit der neuen Regelung haben wir die Distanz, die Wölfe zu menschlichen Behausungen und landwirtschaftlichen Stallungen einhalten müssen, auf alle bewohnten Gebäude in Streulagen ausgeweitet. Das bedeutet, dass Wölfe jetzt auch dort nicht mehr unter 100 Meter herankommen dürfen, was eine wesentliche Verbesserung für die Sicherheit darstellt. Darüber hinaus haben wir den Zeitraum, in dem Sichtungen von Wölfen gezählt werden, auf zwei Wochen verdoppelt. Das verschafft mehr Spielraum und Zeit, um rechtzeitig und angemessen auf wiederholte Sichtungen zu reagieren.
Besonders wichtig ist auch die Verschärfung der Regelungen bei Nutztier-Rissen. Wenn ein Wolf trotz sachgerechten Schutzes Nutztiere reißt, gilt er sofort als unmittelbare Bedrohung für weitere Nutztiere. Damit liegt automatisch die Grundlage für eine Entnahme vor, ohne dass weitere Vorfälle abgewartet werden müssen. Diese klare und unbürokratische Handhabe schützt nicht nur die wirtschaftliche Existenz unserer Landwirte, sondern auch die vielen Nutztiere, die durch den Wolf bedroht sind. Dass die Entnahme nun nicht mehr nur im unmittelbaren Jagdrevier, sondern auch in angrenzenden Jagdrevieren möglich ist, ist ebenfalls ein notwendiger Schritt, um eine effektive und umfassende Problemlösung sicherzustellen. Und ganz wichtig: Vorherige Bescheide oder behördliche Freigaben sind nicht notwendig und müssen nicht abgewartet werden! Liegen die Voraussetzungen vor, dürfen auffällige Wölfe von Jägern sofort vergrämt oder entnommen werden.
Ich danke allen beteiligten Fachleuten und auch den politischen Partnern von SPÖ und FPÖ für die konstruktive Zusammenarbeit und Zustimmung. In einer Sache wie dieser, die die Sicherheit vieler Menschen betrifft, ist es wichtig, dass wir über Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten. Es geht hier um den Schutz unserer Bevölkerung und um den Schutz der Tiere, die für viele Familien ihre Lebensgrundlage darstellen. Der Wolf hat keinen Platz in der Nähe unserer Dörfer, Ställe und Weiden. Wir müssen ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Natur gewährleisten, aber wenn der Wolf zur Gefahr wird, müssen wir handeln – und genau das tun wir.