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„Kontrollen bei Tierschutz nicht ausreichend“

Der Europäische Rechnungshof mahnt einen besseren Tierschutz in der EU an. Zwar gebe es strenge Regeln in diesem Bereich, diese würden aber nur unzureichend umgesetzt und kontrolliert, bemängeln die Prüfer in Luxemburg. Unter dem Titel „Die Lücken zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung schließen“ hat der Rechnungshof einen Sonderbericht zum Thema Tierschutz erstellt.

In einigen Bereichen bestünden weiterhin Schwachstellen, so der Hof, insbesondere im Zusammenhang mit dem routinemäßigen Schwanzkupieren bei Schweinen, in der mangelnden Einhaltung der Vorschriften über den Langstreckentransport von Tieren sowie in der Anwendung von Betäubungsmethoden bei der Schlachtung. Schächten ohne vorherige Betäubung sei nur in Ausnahmefällen zugelassen, führen die Prüfer in ihrem Bericht weiter aus. Diese Ausnahmefälle würden aber unzureichend von den EU-Mitgliedstaaten kontrolliert, mahnt der Rechnungshof und bezieht sich dabei auf Polen. Generelle Mängel bei den Kontrollen des Tierschutzes sieht er bei Kleinbauern auf Sardinien und bei Nebenerwerbslandwirten in Rumänien.

Der Hof unterbreitet der Europäischen Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Verwaltung der Tierschutzpolitik. Diese betreffen den strategischen Rahmen für Tierschutz, eine wirksamere Durchsetzung, Leitlinien zur Einhaltung der Vorschriften, eine stärkere Verknüpfung von Cross-Compliance und Tierschutz sowie Maßnahmen zur besseren Erreichung der Tierschutzziele durch die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes.