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Hogan warnt vor Rückschritten in der Agrarumweltpoltitik

Die EU-Kommission verteidigte ihre „grüne Architektur“ auf dem EU-Agrarrat in dieser Woche in Brüssel. Danach gehören Brachflächen, die Fruchtfolge und Aufzeichnungen über die Düngung zu den Mindestanforderungen in geförderten Betrieben. Die EU-Mitgliedstaaten dürften die Grundbedingungen für den Erhalt von Direktzahlungen nicht verwässern, appellierte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Mehr Ambitionen für die Umwelt sind seiner Ansicht nach Voraussetzung für eine einigermaßen gesicherte Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). „Wofür sollen wir der Landwirtschaft Haushaltsmittel zusichern?“, werden die EU-Finanzminister fragen, und die EU-Agrarminister müssten mit einer Modernisierung der GAP eine Antwort geben, mahnte Hogan.

Neben den erweiterten Grundanforderungen gehörten dazu auch die neuen Ökoregelungen (Eco-Schemes), die die EU-Mitgliedstaaten den Landwirten verpflichtend anbieten müssten, um Anreize für höhere Umweltanforderungen zu schaffen. Ein fixes Budget lehnt die EU-Kommission allerdings ab. Die Akzeptanz der Ökoregelungen durch die Landwirte sei im Vorfeld schwer zu berechnen, wandte Hogan ein. Deshalb könne bei einem festen Budget entweder am Schluss Geld übrig bleiben oder fehlen.

Die finnische Ratspräsidentschaft möchte die GAP-Reformverhandlungen vorantreiben. Allerdings könnten die EU-Agrarminister eine gemeinsame Position erst dann festlegen, wenn ein Beschluss üben den Mehrjährigen EU-Haushalt gefasst sei, betonte der finnische Ratspräsident Jari Leppä. Ob ein Finanzbeschluss schon im Oktober gefasst werde, sei fraglich, weshalb es im EU-Agrarrat am Jahresende möglicherweise wieder nur auf einen Fortschrittsbericht hinauslaufe.

Die Minister debattierten über die Mindestanforderungen zum Erhalt der Direktzahlungen, über den verpflichtenden Charakter der zusätzlichen Ökoregelungen und über Kleinlandwirte, die einige EU-Mitgliedstaaten ganz von den Umweltanforderungen ausnehmen möchten. Deutschland, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Irland und die Niederlande stimmen dem Kommissionsvorschlag mit seiner neuen Umweltarchitektur im Grundsatz zu. Landwirtschaftsministerin Maria Patek forderte Vereinfachungen und dies insbesondere für Kleinlandwirte. Begrünungen sollten nicht zu den Mindestanforderungen für die Direktzahlungen gehören, führte Patek aus, sondern eine freiwillige Leistung der Landwirte bleiben. Die Kennzeichnung von Tieren sollte aber ein fester Bestandteil der Mindestanforderungen sein. Die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lobte den Schutz von Feuchtgebieten und die Fruchtfolge als sinnvolle neue Mindestanforderungen. Sie forderte von allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtende Ökoregelungen mit zusätzlichen Umweltleistungen und dazu ein festes Budget. Der französische Landwirtschaftsminister Didier Guillaume betonte, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und ökologischer Umbau der Landwirtschaft müssten die drei tragenden Säulen der GAP-Reform werden. Deshalb stimme er einem erweiterten Katalog an Grundanforderungen und verpflichtenden Ökoregelungen zu.

Italien ist dagegen noch lange nicht von der „grünen Architektur“ überzeugt. Die Landwirtschaft dürfe nicht mit höheren Kosten belastet werden, warf der italienische Minister Marco Centinaio in die Runde. Neue Mindestanforderungen wie die Fruchtfolge oder Nährstoffbilanzen erhöhten den Verwaltungsaufwand für die Erzeuger und nutzten nicht der Umwelt. Außerdem sollten die Ökoregelungen allenfalls freiwillig von den EU-Mitgliedstaaten angeboten werden, meinte Centinaio und warnte vor Überschneidungen mit heutigen Agrarumweltprogrammen in der 2. Säule der GAP.

„Wir dürfen die GAP nicht immer komplizierter machen und die Kontrollen auf den Betrieben ständig verschärfen“, kritisierte der polnische Landwirtschaftsminister Jan Krzysztof Ardanowski. Das schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in der EU und führe zu einer Verlagerung der Produktion in Drittländer mit unerwünschten Folgen für die Umwelt. Polen, Ungarn, Tschechien, Lettland, Estland, Rumänien und Bulgarien lehnen erhöhte Mindestanforderung für den Erhalt von Direktzahlung ab, können sich nur ein freiwilliges Angebot für die Ökoregelungen vorstellen und möchten Kleinlandwirte von den Umweltauflagen befreien.