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Erntehelfer müssen künftig pensionsversichert werden

Ausländische Erntehelfer arbeiten in der Landwirtschaft als saisonale Unterstützung während der Erntezeit. Sie werden dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechend im Rahmen von Kontingenten mittels Beschäftigungsbewilligung für eine den Zeitraum von sechs Wochen nicht überschreitende Beschäftigung zugelassen. Dieser Personenkreis war bisher von der Pensionsversicherung und somit von der Vollversicherung (BGB1 I Nr. 66/2017 vom 22. Mai 2017) ausgenommen – eine Ausnahme, die nun aufgehoben wurde, wie die LBG Österreich mitteilt. Somit unterliegen diese Personen ab 1. Jänner 2019 der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und somit wie andere in Österreich Beschäftigte bei Ausübung derselben Tätigkeit der Vollversicherung. Für Erntehelfer sind damit seit Jahresbeginn Pensionsversicherungsbeiträge zu zahlen. Unverändert sind die Beschäftigungsbewilligungen beim Arbeitsmarktservice zu beantragen.