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Ausstiegsprämie soll Stickstoffeintrag eindämmen

Die EU-Kommission hat in den Niederlanden zwei Beihilfesysteme mit einer Summe von rund 1,47 Mrd. Euro zur Verringerung der Stickstoffeinträge in Natura-2000-Gebieten genehmigt. Bis zu 3.000 betroffene Betriebe sollen dadurch motiviert werden, ihre Tierhaltung dauerhaft zu beenden und somit die Umweltbelastung zu verringern. Konkret geht es um zwei Regelungen mit den Bezeichnungen LBV, in deren Rahmen Tierhalter dafür entschädigt werden sollen, wenn sie Tierhaltungsstandorte endgültig aufgeben, die in den überlasteten Natura-2000-Gebieten liegen.

Die Regelungen, die bis zum 27. Februar 2028 laufen können, stehen kleinen und mittleren Tierhaltungsbetrieben offen, die ihre Viehzucht freiwillig einstellen. Voraussetzung ist, dass die von ihnen derzeit verursachten Stickstoffdepots bestimmte Mindestwerte überschreiten.

Im Rahmen der mit 500 Mio. Euro ausgestatteten LBV-Regelung werden die Beihilfen in Form von Zuschüssen gewährt. Dadurch sollen bis zu 100% der Verluste ausgeglichen werden, die Landwirten, die ihre Milchvieh-, Schweine- und Geflügelbetriebe schließen, insbesondere aufgrund des Verlusts von Produktionskapazitäten und Erzeugungsrechten entstehen. Um im Rahmen der LBV-Regelung beihilfefähig zu sein, muss die Belastung durch Stickstoffablagerungen, die der betreffende Viehzuchtbetrieb verursacht einen bestimmten Mindestwert aufweisen.

Die mit 975 Mio. Euro ausgestattete LBV-plus-Regelung steht den Viehzuchtbetrieben mit den höchsten Stickstoffemissionen offen, die eine als Mindestwert festgelegte hohe jährliche Menge an Stickstoff emittieren. Wie die LBV-Regelung steht auch diese Regelung Landwirten offen, die Milchvieh, Schweine und Geflügel halten, sowie zusätzlich Landwirten, die Mastkälber halten. Auch bei dieser Maßnahme werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Dadurch sollen bis zu 100% der Verluste ausgeglichen werden, die Landwirten, die sich zur Schließung ihrer Viehzuchtbetriebe entschließen, insbesondere aufgrund des Verlusts von Erzeugungsrechten und aufgrund von Abrisskosten entstehen. Was den Verlust von Produktionskapazitäten betrifft, so können die betroffenen Landwirte im Rahmen der LBV-plus-Regelung einen Ausgleich von bis zu 120% erhalten.

Im Rahmen der Regelungen garantieren die Begünstigten, dass die Stilllegung ihrer Produktionskapazitäten endgültig und unwiderruflich ist und dass sie die betreffende Zuchttätigkeit nicht an einem anderen Ort in den Niederlanden oder in der EU ausüben werden, so die rechtliche Grundlage.