Foto: agrarfoto.com

EU-Kommission legt Entwurf zu Nachhaltigkeit vor

Die EU – Kommission hat einen Entwurf für Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft vorgelegt. Damit soll klargestellt werden, wie die Akteure im Agrar- und Lebensmittelsektor gemeinsame Initiativen für Nachhaltigkeit gestalten können. „Wir wollen sicherstellen, dass es den im Agrar- und Lebensmittelsektor Beteiligten möglich ist, gemeinsame Initiativen für Nachhaltigkeit zu entwickeln, um diesen Herausforderungen zu begegnen, und dabei gleichzeitig auch unsere Vorschriften für den Wettbewerb einzuhalten. Wir laden alle interessierten Kreise ein, zu unserem Vorschlag Stellung zu nehmen“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager.

Die Leitlinien stehen im Einklang mit der neuen Ausnahme von den Wettbewerbsvorschriften, die im Rahmen der letzten Reform der GAP eingeführt wurde, betont die Kommission. Denn generell sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, verboten. Davon ausgenommen sind jedoch bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen im Agrarsektor, sofern diese für das Erreichen von Nachhaltigkeitsstandards unerlässlich sind. Die Ausnahme gilt laut Kommission nur für Vereinbarungen, die landwirtschaftliche Erzeuger entweder untereinander oder mit anderen Akteuren der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette schließen, z.B. Unternehmen, die Vorleistungen für die Produktion, den Vertrieb, den Transport oder die Verpackung eines Erzeugnisses erbringen. Vereinbarungen, die nur zwischen Akteuren der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ohne Beteiligung landwirtschaftlicher Erzeuger geschlossen werden, fallen nicht unter die Ausnahme, selbst wenn ein agrarisches Erzeugnis Gegenstand der Vereinbarung ist.

In den Leitlinien sind die Nachhaltigkeitsziele Umweltschutz, Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und der Gefahr einer Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe sowie Tiergesundheit und Tierwohl definiert. Darin wird etwa auch klargestellt, dass das Umweltschutzziel Vereinbarungen umfasst, die auf den Schutz des Bodens und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Erosion ausgerichtet sind, womit die Biodiversität im Boden erhöht oder seine Zusammensetzung verbessert werden soll.

Schließlich lädt die EU-Kommission zu einer öffentlichen Konsultation, um Meinungen zu dem von ihr vorgelegten Entwurf für Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft einzuholen. Die Befragung kann unter dem Link https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2023-sustainability-agreements-agriculture_en aufgerufen werden.