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10-Punkte-Plan zum Umgang mit dem Wolf

Seit wenigen Jahren sind Wölfe in Österreich wieder heimisch geworden und machen durch Risse an Nutztieren Schlagzeilen. Insbesondere die Landwirtschaft und der Tourismus befürchten hohe Schäden. Die zunehmenden Wolfsrisse haben die Diskussion immens polarisiert. „In der besiedelten und vom Menschen sowie von Nutztieren geprägten Kulturlandschaft Österreichs ist nicht überall Platz für den Wolf. Wir benötigen daher ausgewiesene Wolfszonen, in denen diese Rudel bilden können, aber auch Bereiche, in denen wir die Rudelbildung nicht zulassen dürfen“, fordert Gerhard Heilingbrunner, der Präsident des Kuratorium Wald. Er präsentierte einen 10-Punkte-Plan zum Umgang mit diesem großen Beutegreifer.

Wölfe gehören zur Wildnis Europas, daher stehen sie laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unter strengstem Schutz. Folglich sind alle EU-Staaten verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand einer Wolfspopulation zu definieren und zu erhalten. Damit soll festgelegt werden, für wie viele Rudel im jeweiligen Land eigentlich Platz ist. Anhand dieser Festlegungen kann über eine Populationsbegrenzung und somit über Vergrämungsmaßnahmen bis hin zum Abschuss entschieden werden – so verlangt es das europäische Schutzrecht, stellt das Kuratorium Wald klar.

Wölfe brauchen Platz, nicht überall in Österreich ist aber Platz für sie. „Wir müssen ein konfliktfreies Nebeneinander von Menschen, Nutztieren und Wölfen schaffen. Für Österreich soll auf Basis von ‚potenziellen Wolfszonen und wolfsfreien Gebieten‘ des Kuratorium Wald ein Plan entstehen, der geeignete Wolfshabitate festlegt. Die ‚Wolfskarte Österreichs‘ muss detailliert ausgearbeitet werden, um eine Rudelbildung in wenig und ungeeigneten Gebieten durch Vergrämung zu verhindern sowie entsprechende Präventivmaßnahmen frühzeitig zu ergreifen“, erläuterte Heilingbrunner.

Um Entscheidungen über Managementmaßnahmen von Wölfen rasch auf sachlicher Basis treffen zu können, brauche es eine bundesweite Verordnung nach dem Vorbild von EU-Nachbarländern (z. B. Deutschland/Brandenburg). Mit diesem Stufenplan sollen unter anderem der Schutz dieser großen Beutegreifer in eigenen Zonen, Herdenschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für die Landwirtschaft, die Vergrämung (Verhinderung der Rudelbildung) in ungeeigneten Wolfszonen beziehungsweise wenn Herdenschutzmaßnahmen nicht greifen der Abschuss als letztes Mittel geregelt werden.

Neben diesem Stufenplan sei zu gewährleisten, dass die Landwirtschaft für notwenige Herdenschutzmaßnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde, Frühwarnsysteme) finanziell unterstützt und bei Wolfsrissen auch entschädigt wird. „Eine großflächige Verzäunung wird seitens des Kuratorium Wald entschieden abgelehnt. Unsere Wälder, Almen und Kulturlandschaft sollen im Interesse der Bevölkerung frei zugänglich sein“, unterstrich Heilingbrunner.

Sinnvolles Management von Wölfen könne nur dann stattfinden, wenn ausreichend aktuelle Daten zur Verfügung stehen, heißt es weiter. „Wir müssen unsere Wolfspopulation besser kennenlernen, um mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren, und dafür brauchen wir ein umfassendes Monitoring. Dadurch wird auch ein effektiver Herdenschutz möglich, bei dem je nach Gefahr für Nutztierhalter gehandelt werden kann“, ergänzte der Ökologe und Wolfsexperte des Kuratoriums, Gerald Gimpl.

Das von Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Elisabeth Köstinger, angekündigte Wolfszentrum sollte mit zusätzlichen Aufgabenbereichen betraut werden. Der Fokus sollte dabei auf die aktive Beratung der Landwirtschaft in Sachen Herdenschutz und Vergrämung gelegt werden. Dazu müsse es umfassende Förderungen für die Landwirtschaft geben, wurde betont.