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Partiell verlängerte Antragsfristen

Das BMLRT gibt folgende wegen der Corona-Maßnahmen verlängerte Antragsfristen bekannt:

Mehrfachantrag:

Mehrfachantragsfrist bis 15. Juni 2020 verlängert.

(kürzungsfreie) Antragsänderungen bis 30. Juni 2020 verlängert.

 

Direktzahlungen und Junglandwirte

Frist für die Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie Anzeigen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen bis zum 15. Juni 2020 verlängert.

Für den erforderlichen Nachweis der beruflichen Qualifikation bei Junglandwirten kann in begründeten Fällen eine Nachfrist von sechs Monaten (somit auf maximal 3,5 Jahre) gewährt werden.

 

Rinderkennzeichnungsverordnung

Noch vorhandene herkömmliche Ohrmarken über den 30. April hinaus verwenden.

Sobald die technischen Probleme behoben sind bzw. die Restbestände aufgebraucht sind, sind die elektronischen Ohrenmarken zu verwenden.

 

Schulmilch-, Schulobst- und Schulgemüseprogramm

Für noch nicht ausgeschöpfte Geldmittel für die jeweiligen Programme werden die Antragsfristen auf Beihilfen bis 30. Juni verlängert.

Für Anträge von begleitenden Maßnahmen (u.a. Verkostungen oder Kommunikationsmaßnahmen) wurde die Frist auf 30. Mai verlängert.

 

Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich

Beihilfeanträge zu Umstellung oder Umstrukturierung von Rebflächen oder Investitionen können bei Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (u.a. Pandemien wie COVID-19) auch noch nach der vorgesehenen Frist akzeptiert werden.