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Burgenland verpflichtet Bauern zur Ragweed-Bekämpfung

Das Land Burgenland sagt dem aggressiven Allergieauslöser Ragweed den Kampf an. Nach der Installierung einer Melde- und Koordinierungsstelle für Betroffene im Vorjahr wurde nun ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der zur umfassenden Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung dieser Pflanze führen soll.

Mit dem neuen Gesetz sollen Grundstückseigentümer verpflichtet werden, ihre Grundstücke frei von sogenannten „Ambrosia-Organismen“ zu halten, gab SPÖ-Agrarlandesrätin Astrid Eisenkopf bekannt. Zusätzlich werden Bekämpfungs- und Entsorgungsgrundsätze normiert. Auf behördlicher Ebene wird die zentrale Koordinierungsstelle gesetzlich festgeschrieben. Unterstützt werden soll die Koordinierungsstelle von fachlich geschulten Organen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Gemeinden. Dabei soll es Ragweed-Verantwortliche geben, die Wahrnehmungen bei der Koordinierungsstelle melden müssen. Eine Meldepflicht für die Bevölkerung wird im Gesetz nicht vorgeschrieben.

Wird Ragweed festgestellt, kommt es in weiterer Folge zu einer Aufforderung an den Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung sicherzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, soll es auch möglich sein, Maßnahmen per Bescheid vorzuschreiben. Reagiert der Grundstückseigentümer auch darauf nicht, kann letztendlich die Behörde auch die Ersatzvornahme durch Dritte veranlassen. Betroffen seien vor allem Soja- und Sonnenblumenfelder, hieß es.

Von der oppositionellen Landes-ÖVP kommt hingegen Kritik: „Die Maßnahmen dürften nicht auf dem Rücken der Bauern erfolgen“, so Agrarsprecher Walter Temmel. Dass die rot-blaue Landesregierung den Landwirten mit Strafen drohe, sei der falsche Weg. „Es braucht hier konstruktive Unterstützung und Entschädigungen für den Ernteentgang“

Etwa 10% der Pollenallergiker in Österreich – rund 100.000 Personen – sind von starken Ambrosia-Beschwerden betroffen. Diese Beschwerden können Niesen, Juckreiz in den Augen und der Nase oder Atembeschwerden sein. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Ragweed wird bundesweit mit 100 Mio. Euro beziffert.

Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im Herbst im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.