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„Waldeigentümer können Schäden nicht alleine stemmen“

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Kärntnen, Johann Mößler, begrüßt das vom Land beschlossene Soforthilfepaket im Umfang von 7 Mio. Euro. Angesichts des enormen Schadensausmaßes appelliert er aber an die Landesregierung, unbedingt weitere Schritte zu setzen.

Mößler fordert eine Anpassung der Richtlinien des Katastrophenfonds. Dabei geht es dem LK-Präsidenten sowohl um eine Anhebung der Schadensrichtsätze in Fällen existenzieller Betroffenheit als auch um eine Anhebung der Einkommensgrenze, ab der eine vertiefte wirtschaftliche Prüfung erfolgen kann. Diese Forderungen stammen bereits aus dem Jahr 2014. In Anlehnung an die Katastrophenfonds-Richtlinien in Salzburg sollen Schäden, zu deren Behebung ein Maschineneinsatz erforderlich ist, wie zum Beispiel die Räumung von überfluteten oder vermurten Flächen, zu 80% refundiert werden. Maßnahmen, die zur Vermeidung von Schadensausweitungen dienen, wie zum Beispiel die freiwillige Flutung von Flächen, sollten zur Gänze entschädigt werden können.

Das Land Kärnten müsse angesichts der gewaltigen Schäden an der ländlichen Infrastruktur auch weitere budgetäre Vorsorge treffen, meint Mößler. Konkret fordert er ein Sonderinvestitionsprogramm für das ländliche Wegenetz und den Forststraßenbau. Die Dotierung müsse sich dabei am Schadensausmaß orientieren. „Ohne frisches Geld wird es nicht gehen“, betont Mößler, denn die Straßen seien „die Lebensadern des ländlichen Raumes“. Insbesondere die Forststraßen würden durch den bevorstehenden Schadholzabtransport übermäßig stark beansprucht werden. Die Investitionskosten könnten jedoch die Waldeigentümer nicht alleine stemmen und auch hier sei „Hilfe vom Land unabdingbar“.