Foto: agrarfoto.com

Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft

 

2020 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ setzen wir eine wirksame Maßnahme zu Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern.

Die Betriebe und Betriebszweige in der der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt der pauschal errechnete Verlust eine bestimmte Höhe, werden 70% des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt.

Das Gesamtvolumen des Verlustersatzes für die Landwirtschaft beträgt 60 Mio. Euro. Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle können damit teilweise ersetzt werden. Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab 15. Februar 2021 beantragt werden.

· Voraussetzungen für die Unterstützung:

o Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Verlust erlitten hat. (Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate, wie im Vorjahr)

o Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für den Zuschuss (für die Weinwirtschaft gibt es ein eigenes Berechnungsmodell)

o 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt

o Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss

o Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal bis zu 100.000 EUR für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten

o Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA)

Zitat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger

„Viele Bäuerinnen und Bauern sind massiv von einbrechenden Absätzen betroffen, weil Gastronomie und Hotellerie geschlossen haben. Sie brauchen unsere Hilfe. Mit dem Verlustersatz für indirekt betroffene Betriebe in der Landwirtschaft lindern wir existentielle Nöte und fangen die größten Verluste auf.“

Details zu allen Covid-Maßnahmen finden sie auch auf www.landwirtschaft.at