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Tierseuchenversicherung soll rasch umgesetzt werden

Bei der Landesagrarreferenten-Konferenz im südburgenländischen Stegersbach haben sich die Bundesländer auf eine rasche Umsetzung der Tierseuchenversicherung geeinigt. In Bezug auf das im Regierungsprogramm enthaltene Prämiensystem für Tierausfälle sollen Versicherungsprämien gegen Tierseuchen und Tierkrankheiten nun zu je 25% durch Bund und Länder bezuschusst werden. Die restlichen 50% soll der Landwirt selbst bezahlen. Die Umsetzung wird bis Mitte 2019 angestrebt. „Tierseuchen stellen die heimische Landwirtschaft vor beträchtliche, neue und nicht selbst verschuldete Herausforderungen und breiten sich aufgrund der Globalisierung und des steigenden Transportaufkommens immer weiter in Richtung Österreich aus. Wir setzen auf Vorsorge und eine umfassende Absicherung“, erklärte Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Gegenstand der Unterstützung sind Versicherungsprämien gegen Schäden aufgrund von Tierseuchen respektive Tierkrankheiten, die in der Liste der Weltorganisation für Tiergesundheit enthalten sind. Auch für jene Tierseuchen und Zoonosen, die europarechtlich geregelt sind oder für die es nationalgesetzliche Tierseuchen- oder Tiergesundheitsregelungen gibt, soll die Bezuschussung gelten. Durch den Beitrag zu den Versicherungsprämien sollen jene Kosten und Ertragsschäden abgedeckt werden, die nicht bereits durch staatliche Entschädigungen gedeckt sind. Denn die Beibehaltung der bestehenden Entschädigungsregelung gemäß Tierseuchengesetz sei eine unverzichtbare Basis für diese ergänzende Förderung der Tierversicherung, stellte Hiegelsberger klar.

Somit sollen zukünftig Schäden, die aufgrund staatlich angeordneter Schlachtungs-, Keulungs- und Sperrmaßnahmen am Hof oder bei wirtschaftlich verbundenen Betrieben entstehen, abgedeckt sein. Aber auch für finanzielle Einbußen aufgrund eingeschränkter Vermarktungsmöglichkeiten infolge veterinärrechtlicher Verbringungsbeschränkungen oder lebensmittelrechtlicher Bestimmungen beziehungsweise durch das unmittelbare Auftreten der Tierseuchen und -krankheiten am jeweiligen Betrieb soll der Versicherungsschutz gelten.