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SVB ebnet Weg für Fusion zur SVS

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hielt Ende vergangener Woche in Wien die zweite Generalversammlung des Jahres ab. Im Zentrum der Sitzung stand die geplante Fusion mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Diese Veränderungen werden von den Versichertenvertretern mitgetragen und die aktive Gestaltung für eine weiterhin gute soziale Versorgung der bäuerlichen Berufsgruppe ins Zentrum gestellt.

Meier erläuterte den frühen Entschluss der bäuerlichen Interessenvertretung für eine aktive Gestaltung des Reformprozesses und einer Zusammenarbeit mit der SVA, mit der seit Sommer 2018 intensiv an der Ausgestaltung der Eckpfeiler eines neuen Selbständigenträgers (SVS) gearbeitet wird. „Dadurch ist es gelungen, das Erfolgsmodell eines Allspartenträgers fortzusetzen und wichtige Belange von beiden Berufsgruppen – Bauern und Gewerbetreibenden – in der neuen SVS zu integrieren“, so die Obfrau. Vorrangiges Ziel sei es, auf die Bedürfnisse der Versichertengruppen, insbesondere auch jene der bäuerlichen Gruppe, Bedacht zu nehmen und Errungenschaften wie die zahlreichen bedarfs- und berufsspezifischen Präventions- und Gesundheitsangebote der SVB zu erhalten sowie weiterzuentwickeln, erläuterte Meier.

Die SVB-Obfrau skizzierte in der Sitzung die Eckpunkte der bevorstehenden Sozialversicherungsreform. Die 21 Versicherungsträger sollen gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf fünf reduziert werden. Anstatt der Generalversammlung wird es künftig eine verkleinerte Hauptversammlung geben, statt des Vorstandes wird ein gemeinsamer Verwaltungsrat die Geschicke der fusionierten SVS lenken. Bereits ab 1. April 2019 soll ein Überleitungsausschuss gebildet werden, der für eine reibungslose Zusammenführung zu einem neuen funktionsfähigen Versicherungsträger zu sorgen hat und mit 1. Jänner 2020 zum Verwaltungsrat der SVS wird.

Die Obfrau informierte auch darüber, dass im SVB-Vorstand, der einen Tag zuvor getagt hatte, bereits die Grundlage für die organisatorische Umsetzung der SVS-Fusion beschlossen wurde. Vorerst ist aber noch die parlamentarische Beschlussfassung des von der Regierung vorgelegten Gesetzes abzuwarten. Meier sprach weiters über aktuelle Themen wie etwa die Pensionserhöhung 2019, die sozial gestaffelt ist und somit vor allem kleinen und mittleren Pensionen zugutekommen wird.

SVB-Generaldirektor Franz Ledermüller erläuterte den Rechnungsabschluss 2017 und hob hervor, dass die SVB nunmehr das 16. Jahr in Folge positiv bilanziere. Dabei konnte mit dem Bilanzgewinn in der Krankenversicherung auch der Abgang in der Unfallversicherung ausgeglichen werden. Der Verwaltungskostendeckel, der sich im Abgleich von Beiträgen und Verwaltungsaufwand ergibt, wurde von der SVB 2017 wie schon in den Jahren zuvor deutlich unterschritten. Das Gesamtfinanzvolumen der SVB von ca. 3,3 Mrd. Euro umfasst Leistungen aus Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Ledermüller wiesdarauf hin, dass für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern nach 45 Jahren nun eine Ära zu Ende gehe. „Das gilt für die Organisation der SVB, aber nicht für die gesetzliche soziale Absicherung für Bauern, denn die steht mit der SVS und damit für eine größere Versichertengruppe erst am Anfang. Darauf gilt es, den Fokus zu legen. Wir können zuversichtlich und optimistisch sein“, betonte Ledermüller.