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Schweiz schafft Exportbeiträge ab

Die Schweizer Bundesregierung hat Ende vergangener Woche die Abschaffung der Ausfuhrbeiträge für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte ab 1. Jänner 2019 beschlossen. Diese Beiträge müssen aufgrund eines WTO-Beschlusses aufgehoben werden. Als Ersatz für diese Ausfuhrbeiträge ist die Einführung einer neuen, exportunabhängigen, produktgebundenen Stützung für Milch und Brotgetreide vorgesehen.

Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte müssen gemäß Beschluss der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi vom Dezember 2015 bis Ende 2020 abgeschafft werden. Betroffen von diesem Verbot sind auch die Schweizer Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten. Die Rechtsgrundlage für diese Ausfuhrbeiträge wird durch die vom Parlament bereits im Dezember 2017 beschlossene Totalrevision des sogenannten „Schoggigesetzes“ per 1. Jänner 2019 aufgehoben.

Derartige Ausfuhrbeiträge werden für bestimmte Milch- und Getreidegrundstoffe bezahlt, die in Verarbeitungsprodukten wie Schokolade, Kekse, Teig oder Milchmischgetränken enthalten sind. Das „Schoggigesetz“ wurde ursprünglich mit dem Ziel erlassen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie im In- und Ausland zu erhalten. Die Ausfuhrbeiträge dienen der Kompensation des im Vergleich zum Ausland höheren Schweizer Agrarpreisniveaus und der sich daraus ergebenden Wettbewerbsnachteile der exportierenden Nahrungsmittelindustrie. Diese erhielt bisher mit den Ausfuhrbeiträgen die Möglichkeit, für die Herstellung international wettbewerbsfähiger Exportprodukte Schweizer Rohstoffe zu verwenden.

Als Ersatz für die Ausfuhrbeiträge sind Zulagen für Milch- und Getreideproduzenten vorgesehen. Die eidgenössische Bundesregierung hat die entsprechende Verordnung vergangene Woche verabschiedet, sie tritt ebenfalls im Jänner 2019 in Kraft, teilt der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) in Bern mit. Demnach wird das Bundesamt für Landwirtschaft ab Anfang 2019 den Verkehrsmilch-Produzenten eine Zulage von 4,5 Rappen (umgerechnet 4 Cent) pro kg Milch zahlen. Nach Angaben der Branchenorganisation Milch wurden bisher 6 bis 8% der gesamten Schweizer Milchproduktion im Rahmen des Schoggigesetzes vermarktet. Die Höhe der Getreidezulage pro Hektar und Jahr wird aus den dafür bewilligten Mitteln und der antragsberechtigenden Getreidefläche errechnet.