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„Schutz vor unfairen Handelspraktiken“ auf Zielgeraden

Die Verhandlungen zwischen Europaparlament, EU-Ratspräsidentschaft und Europäischer Kommission über eine Richtlinie zum Schutz vor unfairen Handelspraktiken stehen kurz vor dem Abschluss. Vor dem möglicherweise letzten Trilog am Donnerstagabend bringen sich das Europaparlament und die EU-Kommission aber nochmals in Stellung. Vor allem die Frage einer Obergrenze für die schutzbedürftigen Anbieter von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln muss noch gelöst werden. Das Europaparlament möchte alle Anbieter vor einer schlechten Behandlung durch den Lebensmitteleinzelhandel schützen. Unfair bleibt unfair, egal wen es trifft, betont Paolo De Castro, Chefunterhändler im EU-Parlament.

Hinter der Forderung, den Kreis der Schutzbedürftigen über Landwirte hinaus auch auf Genossenschaften und Lebensmittelhersteller auszudehnen, stünde eine große Mehrheit der Abgeordneten im Plenum des EU-Parlaments, erklärte De Castro. Das Europaparlament muss sich aber dem Vorwurf aussetzen, Nahrungsmittelkonzerne mit in die EU-Richtlinie aufzunehmen, die wegen ihrer Größe den Lebensmittelhandel ihrerseits unter Druck setzen können. Deshalb wollen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten den Kreis der zu Schützenden auf kleine und mittlere Unternehmen mit höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz und 250 Angestellten begrenzen.

Die Richtlinie zum Schutz vor unfairen Handelspraktiken müsse im Rahmen der Agrargesetzgebung bleiben, hielt Rudolf Mögele von der EU-Kommission den Abgeordneten im Agrarausschuss des Europaparlaments vor. Man dürfe lediglich die Schwachen, also die Landwirte, vor den Starken schützen, führte Mögele aus. Dennoch sieht auch die EU-Kommission bereits große Fortschritte in den drei bereits abgehaltenen Trilogen. Das Europäische Parlament wird aller Voraussicht nach eine verlängerte Liste der einzelnen unfairen Handelspraktiken durchsetzen. Dazu gehört eine Zahlungsverpflichtung für haltbare Lebensmittel von 60 Tagen. Allerdings darf der Handel weiterhin Umwelt- und Tierschutzstandards fordern, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Das Europaparlament wollte dies verbieten, konnte sich aber nicht durchsetzen. Sollten sich die Beteiligten am Donnerstagabend nicht einigen, ist für den 12. Dezember 2018 ein weiterer Trilog anberaumt. Alle haben ein großes Interesse daran, die EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken noch in diesem Jahr zu verabschieden.