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Pflanzenschutz: EU-Parlament fordert unabhängige Studien

Das Vertrauen in das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel soll durch mehr Transparenz und eine bessere Rechenschaftspflicht gestärkt werden. Zudem soll die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) mehr unabhängige Studien durchführen. Darauf verständigten sich heute die Abgeordneten im Europaparlament. Mit einer satten Mehrheit von 526 Stimmen verabschiedete das Plenum den Abschlussbericht des Sonderausschusses für Pflanzenschutzmittel. 66 Abgeordnete (vor allem der britischen Konservativen) stimmten gegen den Bericht, 72 enthielten sich der Stimme.

„Es gab in dieser Frage einen breiten Konsens über die Parteigrenzen hinweg“, erklärte Berichterstatter Nobert Lins (CDU). Der Abgeordnete erhofft sich vom Bericht wieder mehr Vertrauen in die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und vor allem in die wissenschaftliche Grundlage der Entscheidungen.

Der Sonderausschuss wurde im EU-Parlament eingerichtet, nachdem die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat mehr als 1 Mio. Unterschriften in Brüssel abgeliefert hatte. Im Sonderausschuss forderten aber nur einzelne Abgeordnete ein Glyphosatverbot. In dem Bericht werden laufende weitere Prüfungen von bereits zugelassenen Wirkstoffen verlangt. Insbesondere soll Glyphosat daraufhin untersucht werden, ob bei langfristiger Anwendung doch noch Krebsrisiken auftreten sollten. Zahlreiche Abgeordnete misstrauen den Studien der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, obwohl diese die Prüfung zumeist zertifizierten Labors von Dritten überlassen.

Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) soll mit zusätzlichen Mitteln aus dem EU-Haushalt ausgestattet werden, um vor allem in umstrittenen Fällen selbst Studien über die Risiken von Wirkstoffen durchführen zu können. In ihrem Abschlussbericht verständigten sich die Abgeordneten darauf, dass diese Studien veröffentlicht werden sollten. Zudem soll sich der Antragsteller den EU-Mitgliedstaat für die Zulassung eines Wirkstoffs nicht mehr aussuchen dürfen. „Wir brauchen eine Evolution und keine Revolution“, betonte Berichterstatter Lins. Der Bericht ist eine Empfehlung und hat keine gesetzgeberische Wirkung. Anregungen könnten aber von der nächsten EU-Kommission für eine Überarbeitung der Zulassungsregeln für Pflanzenschutzmittel aufgenommen werden.