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Oberösterreich fördert mobiles Schlachten

In Oberösterreich hat jetzt die erste mobile Schlachtanlage ihren Betrieb aufgenommen. Für die Förderung seitens des Landes war die Zusammenarbeit zwischen einem Schlachtunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben Voraussetzung. Den Part des Schlachtunternehmens hat der Traditionsbetrieb Neugschwandtner in Münzbach übernommen.  Die Konstruktion des Schlachtanhängers hat die Firma Scheuwimmer Fahrzeugbau aus Naarn übernommen.

Mobile Schlachtungen bergen eine Reihe von Anforderungen, sowohl aus Sicht des Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Das Tier ist vor der Schlachtung zu fixieren und ruhigzustellen, um eine sichere Betäubung zu gewährleisten. Dabei kann die Fixiereinrichtung vom Schlachthofunternehmer mobil zum tierhaltenden Betrieb mitgebracht werden oder vor Ort vorhanden sein. In jedem Fall trägt der Schlachthofunternehmer die Verantwortung für die Eignung und Funktionsfähigkeit der Fixiereinrichtung. Die möglichen Betäubungsverfahren ergeben sich aus der Tierschutz-Schlachtverordnung. Der Schlachthof entscheidet über das eingesetzte Betäubungsverfahren und trägt dafür die Verantwortung. Auch am bäuerlichen Betrieb ist ein geeignetes Betäubungsgerät in Reserve bereitzuhalten.

Vor der Betäubung ist das zu schlachtende Tier einer amtlichen, tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Tötung des Nutztieres selbst erfolgt im Anschluss durch Blutentzug im mobilen Teil der Schlachtanlage statt. Das Blut muss aufgefangen und mit dem Tierkörper in den Schlachthof zur amtlichen Untersuchung verbracht werden. Die maximale Dauer zwischen Betäubung und Entblutung beträgt eine Minute. Nach der Schlachtung hat der Transport in den stationären Schlachthof binnen einer Stunde zu erfolgen. Im Schlachthof wird der Tierkörper unverzüglich in den Schlachtraum zur Verarbeitung verbracht.

Die Antragstellung für eine derartige mobile Anlage erfolgt durch den Schlachthofbetreiber über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Jede Schlachtung ist vorab beim zuständigen Amtstierarzt anzumelden. Die anfallenden Gebühren werden dem Schlachthof verrechnet.

„Das Land Oberösterreich fördert mobile Schlachtanlagen, die Verantwortung für den gesamten Prozess liegt durchgehend beim Schlachtunternehmen, so Landesveterinärdirektor Hain. Förderfähig sind der Schlachtanhänger, mobile Schlachtboxen und die Fixiereinrichtung am landwirtschaftlichen Betrieb, für jeweils ein Tier, mit 40% der Nettokosten. Das Zug- oder Trägerfahrzeug wird nicht gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Schlachtbetrieb und den beteiligten Landwirten, wobei der Schlachtbetrieb der Verfügungsberechtigte über den Schlachtanhänger und die mobile Schlachtbox sein muss.

„Die aktuell erarbeiteten Anforderungen und die Informationsblätter beziehen sich in erster Linie auf Rinder. Die Wertschöpfung aus dem Verkauf von Rindfleisch liegt in Oberösterreich jährlich bei rund 280 Mio. Euro“, erläutert Landesrat Hiegelsberger. „Eine Beantragung für weitere Tierarten ist möglich. In der Direktvermarktung können die höheren Kosten der mobilen Schlachtung direkt im Produktpreis abgebildet werden“, so der Landesrat. Die mobile Schlachtung sei gemeinsam mit der Mutterkuhhaltung sicherlich das oberste Niveau im Bereich Tierwohl. „Im Rinderbereich konnte sich eine derartige Premiumschiene bereits gut etablieren. Ich hoffe, dass wir auch in anderen Bereichen diese Differenzierung erreichen, etwa im Schweinesektor“, so Hiegelsberger.