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NÖ Bauernbund kritisiert SPÖ-Antrag für ein Glyphosat-Totalverbot

Auf Unverständnis bei NÖ Bauernbund-Direktorin Klaudia Tanner stößt der gestern von der SPÖ in den Nationalrat eingebrachte Fristsetzungsantrag für ein Glyphosat-Totalverbot: „Die SPÖ hat nach dem Versorgungsengpass mit heimischen Erdäpfeln im Frühjahr und den Lebensmittelimporten aus Ländern mit niedrigeren Umwelt- und Sozialstandards nichts dazugelernt. Im Gegenteil, sie will die heimischen Bäuerinnen und Bauern immer weiter an den Abgrund drängen“, kritisiert Tanner. Sie appelliert zum Schutz der österreichischen Konsumenten sowie der heimischen bäuerlichen Familienbetriebe an die Parlamentarier, hier nicht politisches Kleingeld auf dem Rücken der rot-weiß-roten Landwirtschaft zu wechseln. Die ÖVP hat gestern einen eigenen Antrag im Parlament eingebracht, der kein Totalverbot von Glyphosat vorsieht und damit EU-konform wäre.

Der gestern von den ÖVP-Abgeordneten Georg Strasser, Klaus Lindinger und Angela Baumgartner eingebrachte Initiativantrag sieht im Pflanzenschutzmittelgesetz folgenden Zusatz vor: „Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat zu einer Verwendung in öffentlichen Parks oder Gärten, Friedhöfen, Sport- und Freizeitplätzen, Schwimmbädern, Schulgeländen oder auf Kinderspielplätzen oder in unmittelbarer Nähe von Gesundheitseinrichtungen oder zur Anwendung durch den nicht beruflichen Verwender für den Haus- und Kleingartenbereich ist ab dem 1. Jänner 2020 verboten. Bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, sind vom Bundesamt für Ernährungssicherheit von Amts wegen entsprechend anzupassen. Die Zuständigkeit, Verwendungsbeschränkungen vorzusehen, insbesondere gemäß der Landesgesetzgebung, bleibt unberührt.“

Die ÖVP-Abgeordneten Strasser, Lindinger und Baumgartner weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass aufgrund der im Unionsrecht bestehenden, aufrechten Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat bis zum Dezember 2022 ein Totalverbot in Österreich derzeit EU-rechtlich nicht durchführbar wäre. Daher sollten nur solche Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat beschlossen werden, die den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU entsprechen und die geeignet sind, das Schutzniveau zu erhöhen. „Ein Risiko für alle nicht beruflichen Anwender sowie für alle Personen, die sich möglicherweise in Freizeiteinrichtungen, Schulen, Parkanlagen etc. auf Flächen aufhalten, die mit Glyphosat behandelt worden sind, soll so auch in rechtlicher Hinsicht ausgeschlossen werden“, wird betont. Die Maßnahmen sollen nach einer angemessen kurzen Übergangsfrist, also ab dem 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

„Die FPÖ soll ihrer eingeforderten Pakttreue zum Regierungsprogramm nun auch selbst nachkommen. Wir hoffen auf ein Einlenken der FPÖ im Agrarausschuss sowie bei der Abstimmung am 2. Juli“, betont Tanner. Die SPÖ wiederum solle ihre Anträge dahingehend überprüfen, ob sie dem EU-Recht entsprechen. Die ÖVP habe dies mit ihrem Antrag bereits getan.