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Parlamente erhalten mehr Mitspracherecht bei Freihandel

Die nationalen Parlamente sollen zukünftig über Handelsabkommen der EU mitentscheiden. Das gilt zumindest für den Fall, wenn die Abkommen über reine Handelsfragen hinausgehen, lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter in Luxemburg kamen zu dem Schluss, dass an dem Handelsabkommen der EU mit Singapur die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten beteiligt werden müssten. Der EuGH fußte sein Urteil auf die Schiedsgerichtsverfahren für Investoren. Das berühre die Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten, weshalb auch die nationalen Parlamente ein Wort mitzureden hätten, betonten die Richter. Die EU-Kommission unterlag dagegen mit ihrer Auffassung, das Handelsabkommen mit Singapur falle allein in die Zuständigkeit der EU. Sollten Handelsabkommen wie Ceta oder TTIP weiterhin kontrovers in der Öffentlichkeit debattiert werden, hat der EuGH damit die Hürden für einen Abschluss erschwert.