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Lohnunternehmer steigen auf die Barrikaden

Dem VLÖ reicht´s

Landwirte würden laut Lohnunternehmern vermehrt gewerbliche und steuerliche Grenzen überschreiten. Private würden (z.B. Landwirtssohn agiert auf eigene Rechnung), Aufträge sammeln und Dienstleistungen ohne Gewerbeschein erbringen. Leistungen würden schwarz kassiert. Wer mit zwei oder mehr Maschinen gleicher Verwendung tätig ist, etwa zwei Pressen, zwei Drescher oder zwei gleichen Bearbeitungsgeräte, investiert in Dienstleistung für andere und nicht für sich. Somit liegt eine gewerbliche Ertragsabsicht vor und der Anbieter muss Gewerbescheine anmelden. Agrarische Nebentätigkeiten sollen die eigenen Fixkosten reduzieren, weshalb die Möglichkeit, Maschinen nachbarschaftlich in untergeordnetem Rahmen einzusetzen, geschaffen wurde.

 

Wachsendes Problem

Die Grenzüberschreitungen entwickeln sich so, dass sie für den VLÖ untragbar sind. „Graubereiche“ belasten jene Landwirte, die die Zielsetzung der überbetrieblichen Maschinennutzung zur Fixkostenteilung und gegenseitigem Leistungsaustausch zwischen den Landwirten (gegenseitiges Aushelfen) verfolgen. Die Überschreitungen haben sich 2020 durch die erhöhte Verfügbarkeit der Jugendlichen auf den Höfen verschärft. Regional könne man von einem regelrechten Sport sprechen. Drei Pressen, 4 Mähdrescher, 2 Feldhäcksler, mehrere Güllefässer würden im so manchem Rahmen als „Nebentätigkeit“ betrieben. Auch bei Werkleistungen tauchen spezielle Konstrukte auf: etwa die Maschinenvermietung mit Traktor und Gerät von verschiedenen Betrieben, wo ein Fahrer im Rahmen einer ldw. Nebentätigkeit arbeitet. Der Fahrer werde direkt, die Vermietung ebenso direkt oder mit Rechnung abgerechnet. Das Gesamtwerk, die Leistung, setzt sich dabei aus getrennt verrechneter Vermietung und Fahrerlohn zusammen. Die gültige Form der Pauschalierung werde bei Nebentätigkeiten missbraucht. Nicht immer wissen die Maschinenringe vom Vorgehen einzelner Anbieter. Bei manchen Konstrukten begünstigen die MR durch ihre Unternehmen (MR KG, MR GmbH, Gen.) Umgehungen von Werkleistungen.

 

Aufklärung tut not

Der VLÖ hat dazu mit Wirtschaftskammer und LK Österreich Kontakt aufgenommen, und um deren Unterstützung bei der Aufklärung der Landwirte gebeten. Für den VLÖ ist klar: geschäftliche Aktivitäten dürfen nicht weiterhin folgenlos versteckt werden.

Redaktion A. Burgstaller