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Land OÖ unterstützt Bauern bei Schneedruck-Schäden

Die außergewöhnlichen Schneefälle der letzten Tage haben in vielen höher gelegenen Bereichen Oberösterreichs erhebliche Schäden durch Schneebruch und Schneedruck verursacht. „Nach dem extrem schwierigen Jahr 2018 in der Forstwirtschaft kommen die jetzigen Schäden natürlich zur Unzeit. Zu den bereits 1 Mio. Festmeter (fm) an Borkenkäferholz und den Sturmschäden im Ausmaß von 250.000 fm kommen nun weitere 200.000 fm durch die Schneelast hinzu. Das Land Oberösterreich wird mit den Mitteln des Katastrophenfonds, aber auch mit den anderen Fördermaßnahmen im Forst sein Möglichstes tun, um die Waldbewirtschafter weiter in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen“, gab Agrarlandesrat Max Hiegelsberger bekannt.

Aufgrund der Schneesituation ist die notwendige Aufarbeitung der geschädigten Bestände aktuell nicht möglich. Sobald es die Witterung erlaubt, sollte aber die Arbeit zügig aufgenommen werden, zumal die Gefahr für einen Borkenkäferbefall gerade nach der Massenvermehrung im Vorjahr äußerst dramatisch ist. Das gebrochene Material bietet diesem Schädling ein ideales Bruthabitat. „Die Waldbewirtschafter werden daher nach dem Schnee stark gefordert sein, die geschädigten Bestände wieder auf Vordermann zu bringen. Klar ist aber, dass dies eine fordernde und sehr gefährliche Arbeit ist“, mahnt Hiegelsberger alle Waldbewirtschafter, „hier auch besonders auf ihre persönliche Sicherheit zu achten“.

Anspruchsberechtigt für Hilfen aus dem Katastrophenfonds sind Antragsteller mit einer Schadensfläche von zumindest 0,5 ha. Dieses Schadensausmaß kann auf bis zu fünf Einzelflächen verteilt aufgetreten sein. Auf diesen Flächen muss zumindest die Hälfte der Bäume gebrochen oder geworfen worden sein. Ausbezahlt wird seit dem 1. Jänner 2017 eine erhöhte Beihilfe von 1.500 Euro/ha bei erschwerten Bringungsverhältnissen und 2.000 Euro bei besonders erschwerter Bringung. Pro Betrieb werden maximal 20.000 Euro ausbezahlt. „Durch die Art der Antragstellung kann auch im Fall von kleinflächigen Schäden geholfen werden, wie wir sie bei diesem Schneedruck-Ereignis vermehrt erwarten“, erläutert der Landesrat.

Die Anträge sind innerhalb von 120 Tagen nach Kenntnis des Schadens bei Gemeinden und Magistraten einzureichen. Bearbeitet werden sie von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes. Alle aktuellen Richtlinien und Anträge sowie Formblätter sind unter www.land-oberoesterreich.gv.at zu finden.