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Kommt U-Ausschuss zu „Monsanto-Papers“?

Der Streit um die Verlängerung des Wirkstoffs Glyphosat hat im Europaparlament ein Nachspiel. Ein Sonderausschuss soll nicht nur diese Sache klären, sondern sich ebenso mit der generellen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union befassen. Das Plenum des EU-Parlaments muss diesem Antrag der Fraktionsvorsitzenden im Februar erst zustimmen.

Der Sonderausschuss ist die Antwort auf die Kritik am Herbizid Glyphosat, dessen Marktzulassung in der EU im November 2017 für weitere fünf Jahre verlängert wurde. Die Aufgaben des 30-köpfigen Ausschusses bestehen darin, das Zulassungsverfahren für Pestizide in der Europäischen Union zu bewerten, mögliche Fehler bei der wissenschaftlichen Bewertung und Genehmigung der Substanzen sowie mögliche Interessenkonflikte im Zulassungsverfahren aufzuzeigen, die Rolle der EU-Kommission bei der Erneuerung der Lizenz für Glyphosat und schließlich auch die Rolle der betroffenen EU-Agenturen zu beurteilen. Ebenso ist zu beurteilen, ob diese über die geforderte Ausstattung und die notwendigen Finanzmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. Der Ausschuss hätte dafür neun Monate Zeit und müsste dem Plenum einen abschließenden Bericht mit seinen Erkenntnissen und Empfehlungen übermitteln.

In einer Resolution im Oktober 2017 habe das EU-Parlament festgestellt, dass in den sogenannten „Monsanto-Papieren“ – interne Dokumente des Herstellers von Roundup, das als Hauptsubstanz Glyphosat enthält – Zweifel an der Glaubwürdigkeit einiger Studien erhoben werden, die für die Entscheidung über die Unbedenklichkeit des Wirkstoffs herangezogen wurden, behaupten EU-Mandatare. Weiters heißt es, das Zulassungsverfahren, inklusive der wissenschaftlichen Bewertung, sollte ausschließlich auf veröffentlichten, durch Fachleute geprüften und unabhängigen Studien beruhen, die von den zuständigen Behörden in Auftrag gegeben werden. Die EU-Agenturen seien dahingehend zu stärken, damit sie diese Aufgaben in entsprechender Weise erfüllen können.