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Kärntner Jagdgesetz regelt Entschädigungen

Nicht ganz zufrieden ist der Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten, Johann Mößler, mit der Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes, wie sie vergangenen Freitag in der Regierungssitzung beschlossen wurde. Positiv sei die Stärkung der Jagdverwaltungsbeiräte, der Entschädigungsfonds ganzjährig geschonter Wildarten werfe hingegen mehr Fragen auf als er Antworten gebe. „Der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt zu wenig Rücksicht auf notwendige Reformforderungen der Grundeigentümer“, so Mößler.

Mit der Aufwertung der Jagdverwaltungsbeiträte sieht Mößler „eine zentrale Forderung der Interessenvertretung erfüllt“. Dass die Grundeigentümer in Zukunft die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme zum Abschussplan abzugeben, die von der Jägerschaft zu berücksichtigen ist, ist für Mößler ein „wesentlicher Fortschritt“. Auch die Ausweitung des Mitspracherechts bei der Errichtung neuer Rotwildfütterungsanlagen begrüßt der LK-Präsident grundsätzlich, wenngleich er sich gewünscht hätte, dass diese Mitsprache in berechtigten Fällen auch für bereits bestehende Rotwildfütterungen gelten würde. Trotz der Stärkung der Eigentümerrechte kritisiert der LK-Präsident am Gesetz, dass den Interessen der Land- und Forstwirtschaft im Zweifelsfall kein Vorrang gegenüber den jagdlichen Interessen eingeräumt wird, wie dies in den Landesjagdgesetzen anderer Bundesländer der Fall sei.

Deutliche Worte findet der Präsident der Interessenvertretung zum gesetzlichen Fonds für Schäden durch ganzjährig geschonte Tierarten: „Dass der Fonds nun eingerichtet werden soll, ist zu begrüßen. Dass er jedoch nicht nur für Bär, Wolf beziehungsweise Luchs, sondern auch für Biber oder Fischotter gelten soll, ist bei einer Dotierung von rund 100.000 Euro niemandem zu erklären und hat mit einer tatsächlichen Schadensabgeltung nichts zu tun. Da im Gesetz nur von ‚Unterstützungsleistungen‘ die Rede ist, lehnen wir dies ab. Wenn die öffentliche Hand sich Bär und Biber oder Fischotter in Kärnten wünscht, dann soll sie auch für die Schäden zahlen – wir Bauern können es uns nicht mehr leisten, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.“

Alleine die Fischotterschäden der Fischereiberechtigten würden in Kärnten um die 2 Mio. Euro jährlich betragen, auch die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Flächen seien in den letzten Jahren rasant angestiegen. Abhilfe könnte schaffen, Fischotter und Biber aus dem Jagdgesetz zu nehmen sowie dem Naturschutzgesetz zu unterwerfen, schlägt Mößler vor. Die Finanzierungsfrage der Entschädigungen sei aber auch bei dieser Variante vom Land Kärnten sicherzustellen.

Darüber hinaus warnt Präsident Mößler davor, dass Schäden nur dann abgegolten werden sollen, wenn alle „wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen“ dagegen getroffen wurden, wie es im Gesetzesentwurf heißt. „Es ist zu befürchten, dass die Bauern auf ihren Schäden sitzen bleiben, wenn Sachverständige zum Schluss kommen, dass es zumutbar gewesen wäre, die Alm oder Weide wolfsicher einzuzäunen. Wir werden es nicht hinnehmen, wenn die Öffentlichkeit auf diese Weise Kosten auf die Bauern beziehungsweise Grundbesitzer abwälzt“, stellt Mößler abschließend klar.