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Kärnten bringt Glyphosat-Verbot für Private auf den Weg

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Privatanwender wird in Kärnten ab kommendem Jahr stark eingeschränkt: Das im Umweltausschuss des Kärntner Landtages beschlossene neuen Pflanzenschutzmittelgesetz enthält unter anderem ein Verbot der Verwendung von Glyphosat und weiteren Wirkstoffen durch private Anwender, wobei  eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2020 eingeräumt wird. Bis zu diesem Datum müssen private Gärtner alle Bestände, die sie noch daheim haben, entweder verbrauchen oder entsorgen. Landwirte sowie berufliche Anwender seien davon nicht betroffen, stellte Agrarlandesrat Martin Gruber dazu fest. Der Gesetzesentwurf soll in der Landtagssitzung am 28. März beschlossen werden.