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Hochwallner als Obmann bestätigt

Am Palmsonntag, den 10. April 2022 fand, verspätet wegen der Corona-Maßnahmen, die Generalversammlung 2021 des UBV Landesverbands Niederösterreich, Wien & Burgenland statt.Unter den Ehrengästen befanden sich UBV Bundesobmann Karl Keplinger aus Oberösterreich, sein Stellvertreter Johann Herbst aus der Steiermark und LKR Josef Handl. Von den Bezirkskammerräten waren der Bezirk Melk vollständig und die Bezirke Scheibbs, Lilienfeld, Waidhofen/Ybbs, Amstetten und Zwettl fast vollständig anwesend. Beim Totengedenken musste leider vier viel zu früh verstorbener Mitglieder gedacht werden.

Bei der Neuwahl wurde der Obmann mit einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen wiedergewählt. Als Obmann-Stellvertreter wurden Johannes Winter aus dem Bezirk Baden und Josef Handl aus dem Bezirk Scheibbs bestellt. Als Gastreferent war Bundesobmann Karl Keplinger geladen. In seinem Referat betonte er unter anderem, dass das Versprechen von Ex-Bundeskanzler Kurz, die fehlenden EU-Mittel mit nationalen Mittel auszugleichen, im Sande verlaufen ist. Auch die Zusagen vom Landwirtschaftsministerium, dass in der 1. Säule keine Kürzungen vorgesehen seien, gelten ebenfalls nicht mehr.

Forderungen des Unabhängigen Bauernverbandes sind die Besteuerung von Kerosin und Schweröl, ein dringend notwendiger Inflationsausgleich für landwirtschaftliche Rohprodukte und Ausgleichszahlungen, Information und Möglichkeit der Stellungnahme durch die LK-Funktionäre bei Gesetzesänderungen die die Landwirtschaft betreffen und die Senkung der Kontrollen auf EU-Recht (2 % anstatt 5 % der Betriebe).

Die Agrarlandesräte, als zuständige für die Landwirtschaft in der Landesregierung, müssten handeln und endlich wirksame Taten setzen! UBV sei die einzige unabhängige Interessensvertretung für die bäuerliche Landwirtschaft.  Weiters stellte der Bundesobmanns fest: die letzten LK-Wahlen waren ein großer Erfolg für den UBV: „es gibt kein Entlastungspaket für die Bauern, die Bauern müssen in der nächsten GAP-Periode für weniger Geld mehr leisten; es gibt kein Gesetz das besagt, dass Bauern keinen Kinderbonus in der Höhe von 2000 Euro bekommen dürfen; und der UBV ist die einzige bäuerliche Interessensvertretung die, die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft in ihren Statuten festgeschrieben hat.“