Foto: Elfie Semotan/Jungbauernkalender 2005

Harter Schnitt bei Jungbauern-Top-Up

Keine gute Nachricht für Österreichs Jungbauern. Weil zu viele von ihnen zuletzt um die seit 2015 gewährter „Top-Up“-Förderung angesucht haben und damit die Budgetmittel dafür ausgereizt haben, wird die Zusatzförderung für junge Hofübernehmer heuer drastisch um beinahe 40 Prozent für alle Förderwerber gekürzt.

Für das Jungbauern-Top-up können Neo-Bauern, die im ersten Jahr der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, bei den Direktzahlung für bis zu 40 Hektar einen Prämienzuschlag von bis zu 3000 Euro (rund 75 Euro pro genutztem Zahlungsanspruch für max. 40 Zahlungsansprüche) beantragen. Die jungen Betriebsinhaber müssen binnen zwei Jahren nach Betriebsgründung oder in begründeten Fällen binnen drei Jahren eine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben. Weiters gilt als Junglandwirt, wer im Jahr der Antragstellung oder während der fünf Jahre vor dem erstmalig gestellten Antrag die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes aufgenommen hat.

Die Zahlung für Junglandwirte ist jährlich mit dem Mehrfachantrag zu beantragen, samt Nachweisen zur beruflichen Qualifikation im ersten Jahr der Antragstellung. Bei zwei beteiligten Fördernehmern auf einem Hof muss die Beteiligung des Jungbauern am Betrieb mindestens 50 Prozent betragen. Der Nachweis für das Beteiligungsverhältnis ist jährlich zu erbringen.

Die zusätzliche Top-up-Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte macht laut Nachhaltigkeitsministerium (BMNT) 25 Prozent des durchschnittlichen nationalen Prämiensatzes je Hektar aus. Österreich stellt dafür den maximalen Rahmen von zwei Prozent der Obergrenze für die Direktzahlungen zur Verfügung, das sind rund 13,8 Millionen Euro pro Jahr.

Bei Überschreitung dieser nationalen Obergrenze für die Top-up-Zahlung erfolgt eine lineare Kürzung des Betrages. Die Zahlung für Junglandwirte wird für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren gewährt.

Laut Mitteilung der Agrarmarkt Austria habe sich „dieser Zeitraum bis zum Antragsjahr 2017 um die Anzahl der Jahre, die zwischen dem Jahr der Aufnahme der Bewirtschaftung und der Erstbeantragung der Zahlung für Junglandwirte liegen, verkürzt“. AMA-Sprecher Harald Waidschacher: „Neu ist, dass durch eine Änderung der EU-Omnibusverordnung ab dem Antragsjahr 2018 die Zahl dieser Jahre nicht mehr abgezogen wird.“ Junglandwirte, die in den Antragsjahren 2016 beziehungsweise 2017 aufgrund des Abzuges früherer Bewirtschaftungsjahre nicht mehr anspruchsberechtigt waren, konnten daher das Top-up im Antragsjahr 2018 wieder beantragen. Waidschacher. „Durch diese Änderung profitierten zusätzlich rund 3.800 Top-up-Antragsteller.“

Aufgrund der erhöhten Nachfrage und „um das Überschreiten der finanziellen Obergrenze von 13,8 Millionen Euro zu vermeiden, musste das Top-up nun um den Faktor 0,615 gekürzt werden. Der Prämiensatz beträgt durch die Kürzung nun 46,65 statt 75,86 Euro je Zahlungsanspruch, sprich Hektar.

Der Bundesobmann der ÖVP-Jungbauernschaft Franz Xaver Broidl erklärte gegenüber BLICK INS LAND, es sei erfreulich, dass sehr viele Jungbauern diese Zahlungen in Anspruch nehmen und das dafür zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft wird. Negativ sei , dass sehr viele Junglandwirte weiterhin mit diesen Mitteln gerechnet haben. „Es muss daher das Ziel sein, diesen finanziellen Ausfall an anderer Stelle auszugleichen.“ Darüber setze sich die Jungbauernschaft für eine entsprechende Erhöhung der Mittel, spätestens in der kommenden GAP-Periode, ein, um die Zahlungen dauerhaft und ohne Kürzungen sicherzustellen. „Für unsere junge Landwirtschaft ist diese Unterstützung unverzichtbar“, so Broidl.

STEFAN NIMMERVOLL, BERNHARD WEBER