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Halbzeitbewertung der EU-Agrarpolitik abgeschlossen

Rasch einigten sich Europaabgeordnete und die EU-Ratspräsidentschaft über zahlreiche Verbesserungen während der laufenden Reformperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Trilog über den Agrarteil der „Omnibus-Verordnung“ konnte Ende vergangener Woche vorläufig abgeschlossen werden. Heute sollen noch die EU-Mitgliedstaaten im Sonderausschuss für Landwirtschaft zustimmen. Damit stehen die Chancen gut, dass die Änderungen an der GAP wie vorgesehen zum 1. Jänner 2018 in Kraft treten können.

So dürfen auf ökologischen Vorrangflächen zukünftig auch mehrjährige Pflanzen zur Gewinnung von Biomasse oder für Blühstreifen angebaut werden. Chinaschilf, die Durchwachsene Silphie und Honigpflanzen werden zu der Liste der zugelassenen Kulturen hinzugefügt. Zudem wird der Anbau von Eiweißpflanzen auf der ökologischen Vorrangfläche aufgewertet. Der heutige Gewichtungsfaktor für Leguminosen von 0,7 erhöht sich zukünftig auf 1 für die Berechnung eines Mindestanteils von 5% ökologischer Vorrangfläche an der Ackerfläche. Klargestellt wird auch ein missverständliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Danach bleiben Ackerflächen Ackerflächen, auch wenn auf ihnen mehr als fünf Jahre hintereinander Gras wächst. Damit soll unsinniges Umpflügen von Gras verhindert werden.

Die Vereinfachung in der Halbzeitbewertung betrifft vor allem die staatliche Agrarverwaltung. Der aktive Landwirt, der ein Recht auf Direktzahlungen hat, wird jetzt so definiert, dass aufwendige Überprüfungen entfallen. Weiterhin werden Absicherungsmöglichkeiten für Landwirte gegen Marktschwankungen in der zweiten Säule der GAP ausgebaut. Zukünftig dürfen Produktionsausfälle und Einkommensrückgänge von bereits 20% ausgeglichen werden. Bisher lag die Auslöseschwelle für die Versicherung bei 30%. Außerdem wird der Ausgleich für Landwirte von 65 auf 70% erhöht, die mehr als 30% ihres Ertrags oder Einkommens verlieren. Die freiwilligen Absicherungen in der zweiten Säule werden nicht in allen EU-Mitgliedstaaten angeboten.

Die Möglichkeit für Direktzahlungen an Landwirte, die an die Produktion gekoppelt sind, werden erweitert. Bisher mussten die EU-Mitgliedstaaten erst einen Rückgang der Erzeugung in einem Sektor nachweisen, um die Produktion mit gekoppelten Zahlungen stützen zu dürfen. Jetzt ist dieser Nachweis in notleidenden Sektoren nicht mehr nötig. Schließlich dürfen Erzeugergemeinschaften mit ihren Mitgliedern zukünftig das Angebot in sämtlichen Agrarsparten abstimmen, ohne mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Konflikt zu geraten. Dies war bisher nur für Milch, Rindfleisch, Getreide und Ölsaaten möglich.