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Phase 2 des Härtefallfond für Land- und Forstwirtschaft

 

Der Bundesregierung geht es in der Coronavirus-Krise um die Sicherung von bäuerlichen Existenzen. Als erste Maßnahme wurde eine Möglichkeit für eine Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geschaffen. Betroffene Land- und Forstwirte können seit 30. März 2020 unkompliziert einen Antrag auf der Webseite der Agrarmarkt Austria stellen und bis EUR 1.000 Soforthilfe in Anspruch nehmen. Dies ist die Phase 1 des Härtefallfonds, der Kleinstunternehmen in der Wirtschaft, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die vor dem Aus stehen, unterstützt.

Jetzt folgt die Phase 2: Betriebe können bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu EUR 2.000 pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu EUR 6.000 pro Betrieb zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind nunmehr auch Nebenerwerbs- und Vollerwerbsbetriebe bis zu 9 Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu EUR 2 Mio.. Auch Mehrfachversicherungen sind zulässig. Bisher konnten nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen.

Erforderliche Nachweise sind: Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften.

In Frage kommende Betriebe sind Wein- und Mostbuschenschankbetriebe; Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen; Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof); Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten; Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen); Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Die Antragstellung für Phase 1 läuft noch, dabei gibt es bei einem Einheitswert von bis zu EUR 10.000 einen Zuschuss von EUR 500,und ab einem Einheitswert von mehr als EUR 10.000 einen Zuschuss von EUR 1.000.

Phase 2 startet Mitte April. Voll-, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe können auf den Fonds zugreifen. Bis zu EUR 2.000 pro Monat Förderung (Deckelung). Nebeneinkünfte werden gegengerechnet. Insgesamt bis zu EUR 6.000 pro Betrieb (3 Monate á EUR 2.000). Förderungen sind steuerfrei. Phase 1 und Phase 2 werden zusammengerechnet. (D.h. Förderungen von Phase 1 werden abgezogen)

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Die Soforthilfe (Phase 1) kann seit Montag (30.3.2020, 8:00 Uhr) unter www.eama.at beantragt werden. Die Phase 2 kann ab Mitte April auch über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at beantragt werden. (Über den genauen Zeitpunkt werden wir noch gesondert informieren).

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „ Jetzt geht es darum, Existenzen abzusichern.Der Härtefallfonds soll ein Sicherheitsnetz für unsere bäuerlichen Familienbetriebe sein. Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfe. Bei manchen Betrieben brechen gerade wesentliche Teile des Einkommens weg.“