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Glyphosat: Krebserregend oder nicht?

Anlässlich der Anhörung zum Thema „Monsanto Papers und Glyphosat“, die vergangene Woche im Europäischen Parlament in Brüssel stattfand, hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mehrere Fragen zur aktuell diskutierten Neubewertung dieses Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes erhalten. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen hat das BfR zusammengestellt.

Bei dieser Anhörung im EU-Parlament ging es vor allem auch darum, ob Glyphosat nun krebserregend ist oder nicht. Die Antwort dazu: Das für die Pestizidbewertung zuständige Gremium der WHO (JMPR) kommt wie das BfR, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und andere Behörden weltweit zu dem Schluss, dass nach derzeitigem Stand der Wissenschaft bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung kein Risiko hinsichtlich einer krebserzeugenden Wirkung beim Menschen zu erwarten ist. Darüber hinaus hat auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) festgestellt, dass eine Gefahreneinstufung hinsichtlich Kanzerogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität nicht angezeigt ist.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat vorgeschlagen, Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einzustufen. „Diese Einschätzung wird derzeit weltweit von keiner nationalen wissenschaftlichen Bewertungsbehörde geteilt“, betont das BfR. Eine der Ursachen für die unterschiedlichen Einschätzungen kann darin bestehen, dass die IARC laut ihrer Satzung nur veröffentlichte Studien berücksichtigt. Somit standen der IARC viele Studien nicht zur Verfügung, die im Rahmen des EU-Genehmigungsverfahrens gesetzlich gefordert werden, aber bislang nicht veröffentlicht wurden.