Foto: Alois Burgstaller

Gesetz gegen unfairen Handel auf Weg gebracht

Fortgesetzt deutliche Worte fanden in einer Pressekonferenz Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und der Präsident der Landwirtschaftskammern Österreich Josef Moosbrugger. Die heimischen Familienbetriebe gerieten durch die für sie ungünstigen Strukturen des Handels unter Druck. Bestimmten doch die vier größten Handelshäuser mit ihrer Einkaufspolitik was Sache ist. Sache seien in zunehmendem Ausmaß „espresserische Praktiken“, sagt die Ministerin. „Im ‚Kampf David gegen Goliath‘ stehe ich an der Seite Landwirtschaft, der kleinen Erzeuger und Verarbeiter. Ich werde auch in Zukunft den Finger in die Wunden legen – auch wenn es die Handelsketten stört. Wie mit unseren Bäuerinnen und Bauern teilweise umgegangen wird, ist unwürdig!“  Jüngst veröffentlichte Studien des Wirtschaftsforschungsinstituts belegten den zurückgehenden Anteil der Landwirtschaft an der Wertschöpfungskette bei Lebensmitteln, so Präsident Moosbrugger.

Um die Position der bäuerlichen aber auch kleineren gewerblichen Lebensmittelproduzenten gegenüber den Lebensmittelketten zu stärken, wird jetzt die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette in die Begutachtung geschickt. Wenn die Gesetzeswerdung wie geplant ihren Weg geht, wird es per 1. Jänner 2022 in Kraft treten.

Konkret wird im Landwirtschaftsministerium ressortierend eine Ombudsstelle für heimische Bäuerinnen, Bauern, Verarbeiter und Produzenten eingerichtet, die einen einfachen Zugang zu schneller Hilfe gegen unlautere Praktiken zu ermöglichen wird. Wer sich an die Ombudsstelle wendet, kann dies unter voller Wahrung seine Anonymität tun. Die Ombudsstelle wird einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit veröffentlichen. Zwar dürfen darin keinen Namen von beanstandeten Firmen genannt werden. Sollte jedoch die Bundeswettbewerbsbehörde Gesetzesübertretungen feststellen, kann sie nach erfolgter Verurteilung Strafen bis zu 500.000€ verhängen. Der Entwurf des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes wird heute in Begutachtung geschickt.

Präsident Moosbrugger unterstreicht mit einem Appell an den Handel die Erwartungen der Landwirtschaft: „Wir fordern den Handel mit Nachdruck auf, seine hunderte Millionen schwere PR-Maschinerie verstärkt auf Regionalität, Saisonalität und Qualität umzustellen. Auch braucht es Investitionsanreize durch längerfristige Vertragsmodelle mit kostendeckenden Preisen und endlich eine Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Herkunftskennzeichnung.“

Folgende unfaire Geschäftspraktiken fallen unter den neuen Rechtsrahmen:

· Zahlungsverzug an den Lieferanten über 30 Tage bei verderblichen Lebensmitteln

· Zahlungsverzug an den Lieferanten über 60 Tage bei anderen Lebensmitteln

· Kurzfristige Stornierung von Bestellungen verderblicher Lebensmittel

· Einseitige Änderung der Lieferbedingungen

· Verlangen von Zahlungen vom Lieferanten,

– die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf der Lebensmittel des Lieferanten stehen.

– für Qualitätsminderung oder den Verlust, die nicht durch Fahrlässigkeit oder Verschulden des Lieferanten verursacht werden.

· Verweigerung einen schriftlichen Vertrag zu schließen, wenn dies gewünscht ist

· Rechtswidriger Erwerb oder Nutzung von Geschäftsgeheimnissen des Lieferanten

· Androhung oder Ergreifen von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Lieferanten, wenn der Lieferant sein Recht durchsetzen möchte

· Verlangen einer Entschädigung für die Kosten von Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit dem Verkauf der Erzeugnisse des Lieferanten