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Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan in Kraft

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ist mit Beginn des Februars in Kraft getreten. „Wir schaffen einen neuen Marktplatz, der 635 Mio. Menschen bedient und auf den fast ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfällt“, erklärte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Die EU und Japan bilden damit die größte Freihandelszone der Welt. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt. Mit dem 2018 besiegelten Wirtschaftspartnerschafts-Abkommen könnten europäische Unternehmen jedes Jahr 1 Mrd. Euro an Zöllen einsparen, betonte Juncker.

Durch die Vereinbarung sollen in Japan 97% der Zölle für Waren aus der EU wegfallen und auch eine Reihe überkommener nichttarifärer Hemmnisse beseitigt werden – beispielsweise durch die Übernahme internationaler Standards im Automobilbereich. Außerdem werden Hindernisse für wichtige Lebensmittel- und Getränkeexporteure in der EU, die Waren für 127 Mio. japanische Verbraucher ausführen, abgebaut. Der jährliche Handel zwischen der Europäischen Union und Japan könnte nach Schätzung der EU-Kommission dadurch um fast 36 Mrd. Euro steigen.

Nach vollständiger Umsetzung des Abkommens sollen die japanischen Zölle für viele Käsesorten aus der EU, wie Gouda und Cheddar, für die derzeit ein Zollsatz von 29,8% gilt, beseitigt werden. Auch für Wein wird der durchschnittliche Zollsatz von 15% durch das Abkommen abgeschafft, ebenso für verarbeitetes Schweinefleisch. Für Frischfleisch vom Schwein soll ein nahezu zollfreier Export gelten. Wie aiz.info berichtete, sollen die japanischen Zölle für Käse innerhalb der nächsten 15 Jahre und für Schweinefleisch innerhalb von zehn Jahren abgebaut werden. Bei Rindfleisch ist für eine Reduktion des Zollsatzes von derzeit 38,5 auf 9% ein Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen.

Durch die Vereinbarung akzeptiert Japan über 200 EU-Agrarerzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben (g.g.A.). Im Gegenzug garantiert auch die EU den Schutz für eine Auswahl japanischer geografischer Angaben. Zudem soll auch in der Automobilbranche, wo Übergangszeiträume von bis zu sieben Jahren bis zum Wegfall der Zölle vorgesehen sind, besonderen Anliegen der EU Rechnung getragen werden.