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EU verlängert Unterstützung für Obstbauern

Die EU-Kommission verlängert die bestehenden Sonderstützungsmaßnahmen für Obstproduzenten, die unter Absatzschwierigkeiten aufgrund des Einfuhrverbots der russischen Behörden leiden, um ein weiteres Jahr bis Ende Juni 2018. An die 70 Mio. Euro stehen für Ausgleichszahlungen bereit, wenn die Obstbauern ihre verderbliche Ware an Einrichtungen wie Wohltätigkeitsorganisationen oder Schulen abgeben oder anderweitig verwenden, das heißt verfüttern, kompostieren oder weiterverarbeiten. „Die Kommission tut alles in ihrer Macht stehende, um die europäischen Erzeuger zu unterstützen, die unter dem russischen Embargo leiden“, beteuerte EU-Agrarkommissar Phil Hogan.

Die Regelung sieht eine Höchstmenge von 165.835 t vor, aufgeteilt auf vier verschiedene Arten von Baumobst: „Äpfel und Birnen“, Zwetschken, „Mandarinen und Zitrusfrüchte“ sowie „Pfirsiche und Nektarinen“. Für die in der Regelung berücksichtigten zwölf EU-Mitgliedstaaten gelten unterschiedliche Rücknahmemengen. In der Produktgruppe „Äpfel und Birnen“ entfällt die größte Menge auf Polen mit 75.565 t, gefolgt von Belgien mit 21.845 t und für Österreich ist ein Volumen von 510 t vorgesehen. Spanien etwa darf 14.110 t „Mandarinen und Zitronen“ für Ausgleichszahlungen anmelden.