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EU lässt Import weiterer gentechnisch veränderter Organismen zu

Die Europäische Kommission hat zehn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) genehmigt, davon neun für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln und eine Nelke als Zierschnittblume. Keine dieser Genehmigungen umfasst den Anbau der betroffenen Organismen in der EU. Die Zulassungen sind zehn Jahre lang gültig. Alle Produkte, die aus diesen GVO hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Konkret handelt es sich um Erstzulassungen für sieben GVO für die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln (Baumwolle GHB614xLLCotton25xMON1598, Mais 5307, Mais MON 87403, Mais 4114, Mais MON87411, Mais Bt11xMIR162x1507xGA21, Soja MON87751), zwei erneuerte Zulassungen zum selben Zweck (Ölraps Ms8xRf3 und Mais 1507xNK603) und die Zulassung einer Nelke als Zierschnittblume.

Die zehn GVO haben ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle EU-Mitgliedstaaten hatten das Recht, sich im Ständigen Ausschuss und anschließend im Beschwerdeausschuss zu äußern.

Die EU importiert erhebliche Mengen von GV-Futtermitteln, jedoch nur wenige GV-Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Diese wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht, betont die Europäische Kommission.