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Dreiste Täuschung bei süßem Honig

 

Die LK NÖ setzt sich für ein Verbot von täuschenden Herkunftsangaben und für die Auslichtung des Gütesiegel-Dschungels ein, unterstützt regionale Vermarktungsinitiativen und fordert den Ausbau heimischer geschützter Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen (g.U., g.g.A.). Ebenso wird die Kontrolle der ehrlichen Umsetzung der Europäischen Herkunftskennzeichnungsverordnung für primäre Zutaten ab 1. April 2020 und die Kennzeichnung von Importware mit deutlich niedrigeren Produktionsstandards gefordert.

55 Honige im Lebensmitteleinzelhandel wurden untersucht. Bei Betrachtung aller Proben war bei 64% der getesteten Honige die konkrete Herkunft auf der Verpackung nicht ersichtlich. 51% davon hatten als Herkunftsvermerk „Mischung von Honig aus EU-Ländern und/oder Nicht-EU-Ländern“, 2% „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ und 2% „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“. Bei den anderen 9% der 64% der Proben ohne klare Herkunftsangabe waren andere Herkunftsländer angeführt wie zum Beispiel Deutschland, Italien, Rumänien, Brasilien, Kuba, Mexiko, Argentinien, Chile – meist war es eine Mischung von Honig aus diesen Ländern. Das heißt, es gibt bei fast zwei Drittel weder Informationen zu den einzelnen Herkunftsländern noch zum Anteil der einzelnen Honige an der Honigmischung. Die Herkunftsangabe ist somit wenig aussagekräftig. Bei lediglich 36% der überprüften Honige war Österreich als Herkunftsland angegeben.

Bei 84% aller getesteten Honige war kein Hersteller ersichtlich. Diese Produkte hatten lediglich den Vermerk „abgefüllt/hergestellt für“, was aber keinen Schluss auf die Herkunft zulässt. Wie bei vielen anderen Produktgruppen bedeutet auch beim Honig eine rot-weiß-rote Fahne auf der Verpackung oder auf dem Preisschild nicht automatisch, dass der Honig aus Österreich stammt. Täuschend ist insbesondere auch der Hinweis „abgefüllt in Österreich“, oft auch mit einer rot-weiß-roten Andeutung, über das tatsächliche Ursprungsland gibt es jedoch keine Information beziehungsweise ist eben „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ angeführt.