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Direktverkauf und Bewirtschaftung sind gestattet

 

Die Landwirtschaft ist Teil der systemerhaltenden Infrastruktur. Landwirtschaftliche Tätigkeiten können und sollen daher weitergeführt werden. Direktvermarktung, Bauernläden und Bauernmärkte können als Teil der Grundversorgung ebenso weitergeführt werden. Auf Hygiene ist Acht zu geben. Von Lebensmitteln oder Wasser geht keine Ansteckungsgefahr aus.

Landwirtschaftliche Betriebe sollen in der aktuellen Situation ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen können. Die anstehende Feldarbeit ist nach wie vor möglich. In der Landwirtschaft können aktuell notwendige Arbeiten nicht verschoben werden. Als systemkritische Infrastruktur ist der Agrarhandel von den eingeschränkten Öffnungszeiten ausgenommen. Der Umgang mit betriebsfremden Menschen ist auf das absolut notwendige Minimum einzuschränken.

„Die aktuell gültigen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens gelten daher nicht für die landwirtschaftlich notwendigen Tätigkeiten. Klar ist aber, dass auch die Bäuerinnen und Bauern ihre sozialen Kontakte über die betriebliche Notwendigkeit hinaus einzustellen haben und nur wirklich notwendige Besorgungen durchgeführt werden dürfen“, erläutert Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

 

Lebensmittelproduzenten, Direktvermarktung, Bauernläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert, die eingeschränkten Öffnungszeiten gelten für sie nicht. Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger können weiterhin offenbleiben. Hier liegt der Fokus auf den Hygiene-Vorschriften. Für Heurigen und Buschenschänken gelten dieselben Regeln wie für die gesamte Gastronomie.

„Die Versorgung mit Lebensmitteln ist gesichert, dafür sorgen auch die vielen Direktvermarkter in Oberösterreich. Lebensmittel können weiterhin direkt ab Hof oder auf Märkten besorgt werden. Dabei ist äußerster Bedacht auf Hygienevorschriften zu legen. Regelmäßiges Händewaschen, kein Händeschütteln, Husten und Niesen in Taschentücher oder Ellbogen, Abstand halten etc. sind jetzt das Gebot der Stunde. Die Lebensmittel stellen keine Infektionsgefahr dar. Der Einkauf auf Märkten und auf den landwirtschaftlichen Betrieben sollte dennoch auf das Notwendige beschränkt werden und der zwischenmenschliche Kontakt höchstmöglich reduziert werden. Wenn möglich, sollen telefonische Vorbestellung oder ähnliches genutzt werden, um die Begegnungen mit betriebsfremden Menschen zu minimieren“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.