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Deutschland bekommt staatliches „Tierwohlkennzeichen“

Die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat vor Kurzem den ressortabgestimmten Gesetzentwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt und nunmehr die Kriterien dafür der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese werden die Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein. Ziel sei es, eine Steigerung des Tierwohls und eine bessere Orientierung für Verbraucher zu erreichen, so Klöckner. Das staatliche Siegel umfasst die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres. Mindestens 20% mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch ressourcen- und managementbezogene Kriterien liegen zugrunde. Das Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten und soll dann unter anderem auf Geflügel ausgeweitet werden.

Das Tierschutzgesetz definiert gesetzliche Mindeststandards. Aber wenn von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres höhere Tierwohlkriterien, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, eingehalten wurden, dann könne das der Verbraucher in der Regel nicht erkennen. Der Preis allein sei nicht aussagekräftig genug. „Deshalb führen wir ein staatliches Tierwohlkennzeichen ein, mit dem nur derjenige werben darf, der überprüfbare, anspruchsvolle Kriterien erfüllt, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Es wird Verbesserungen beim Platzangebot, bei den Beschäftigungsmaterialien, der Strukturierung der Buchten und beim Transport der Tiere geben, aber auch bei Fortbildung und Stallmanagement der Tierhalter“, erläutert die Ministerin. Die Teilnahme am Tierwohlkennzeichen soll nicht verpflichtend für alle sein, sondern auf freiwilliger Basis erfolgen.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen besteht aus drei qualitativ aufeinander aufbauenden Stufen, um die Vermarktungschancen zu optimieren. Pro Stufe werden die Anforderungen höher sein. Die Kriterien des Kennzeichens sind unter anderem: mehr Platz für die Tiere, mehr Beschäftigung und Raufutter, keine betäubungslose Ferkelkastration, stärkere Buchtenstrukturierung, längere Säugephase, Einstieg in den Ausstieg aus dem Schwänzekupieren, bessere Transportfahrzeuge ab vier Stunden Fahrtzeit, mehr Tierschutz bei der Schlachtung und regelmäßige Tierschutzfortbildung der Landwirte.