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Datenschutz-Grundverordnung betrifft auch Bauern

Die Landwirtschaftskammer Österreich arbeitet derzeit mit Hochdruck an klaren und praxisnahen Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung. Diese gilt ab 25. Mai 2018 in ganz Österreich und betrifft auch Land- und Forstwirte sowie Vereine, die Kundendaten verarbeiten. Ab Ende Februar 2018 sollen die Erläuterungen auf www.lko.at in der Rechtsrubrik zu finden sein. Weiters sind im April auch eigene Webinare, sprich Seminare im Internet, zu diesem Thema geplant.

Insbesondere Direktvermarktungsbetriebe fragen derzeit in den Landwirtschaftskammern verstärkt nach, ob sie ihren Kunden beispielsweise einen Newsletter schicken dürfen. Manche wollen auch wissen, ob sie diese Daten etwa an einen befreundeten Bauernhof zur Kundenaufstockung weitergeben dürfen. Auf all diese und ähnliche Fragen versuchen die Rechtsexpertinnen und -experten klare Antworten zu geben. Keine Bäuerin und kein Bauer soll sich vor rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen, heißt es aus der LK Österreich.

Im Fokus der neuen Bestimmungen stehen insbesondere die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitung, -speicherung und -sicherheit, das Führen eines Datenverarbeitungs-Verzeichnisses sowie die geeignete Information der Betroffenen. Wichtig ist auch, dass künftig keine Meldungen an die Datenschutzbehörde mehr gemacht werden müssen. Vielmehr sind die Betriebe beziehungsweise Vereine selbst für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung verantwortlich.

Klar ist, dass sich auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beziehungsweise Vereine mit der Datenschutz-Grundordnung auseinandersetzen müssen. Zwar wird das wohl nicht in einem Ausmaß nötig werden wie bei großen wirtschaftlichen Konzernen, dennoch müssen die oben angesprochenen Punkte bis 25. Mai etabliert sein, unterstreicht die LK Österreich.