Foto: D.A.S.

D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz hilft!

Sozialversicherung erkennt Erwerbsunfähigkeit nicht an – D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz hilft!

Der D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz ist auf die Bedürfnisse der österreichischen Landwirte abgestimmt und schützt sowohl die Familie als auch den Betrieb. So wie die vielen anderen D.A.S. Kunden, war auch Matthias L. froh, bei der D.A.S. versichert zu sein. Die Sozialversicherung erkannte seine Erwerbsunfähigkeit nicht an und er musste vor Gericht ziehen. Lesen Sie hier, wie die D.A.S. Herrn L. geholfen hat.

Matthias L. ist hauptberuflicher Landwirt und betreibt eine Vieh- und Getreidewirtschaft in der Steiermark. Seine Landwirtschaft läuft gut, bis er sich bei einem Arbeitsunfall mit einer seiner Erntemaschinen schwer an der Hand verletzt. Nach mehreren Operationen und zwei Monaten im Spital, attestiert ihm sein Arzt eine Erwerbsunfähigkeit für mindestens ein Jahr. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern erkennt allerdings nur eine Dauer der Erwerbsunfähigkeit von 4 Monaten an, weshalb die Erwerbsunfähigkeitspension abgelehnt wird.

D.A.S. eigene Juristen helfen bei Problemen mit Sozialversicherung Herr L. ist verzweifelt und wendet sich an die D.A.S. Juristen im RechtsServiceZentrum Steiermark. Diese beauftragen einen der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte, welcher die Entscheidung der Sozialversicherungsanstalt gerichtlich bekämpft. Der D.A.S. Partneranwalt kann erreichen, dass die Erwerbsunfähigkeit dem ärztlichen Attest entsprechend anerkannt wird.

D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz inkludiert Sozialversicherungs-Rechtsschutz Gerade für Selbstständige kann ein krankheitsbedingter Arbeitsausfall weitreichende Konsequenzen haben. Zum Glück hat Matthias L. mit seinem D.A.S. Landwirtschafts-Rechtsschutz vorgesorgt. In diesem ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz enthalten. Damit hat Herr L. Anspruch auf Beratung durch einen der D.A.S. eigenen Top-Juristen. Zusätzlich wurde er durch einen auf Sozialversicherungsrecht spezialisierten D.A.S. Partneranwalt ohne Kostenrisiko vor Gericht vertreten.

D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Konfliktlösungsmethode Gerichtsprozesse können nervenaufreibend sein. Aus diesem Grund, wendet die D.A.S., dort wo es möglich ist, ihre bewährte außergerichtliche Konfliktlösungsmethode – die D.A.S. Direkthilfe® – an. Die D.A.S. eigenen Juristen nehmen Kontakt zur gegnerischen Partei auf und versuchen zu intervenieren und die Probleme aus der Welt zu schaffen. Sollte das nicht gelingen, stehen den D.A.S. Kunden rund 500 spezialisierte D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich zur Verfügung. Selbstverständlich können Kunden auch ihren eigenen Anwalt wählen.

Nähere Informationen unter www.das.at oder unter der Telefonnummer 0800 386 300.