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Corona-Hilfsfonds geöffnet

Stand: 3. April 2020
Der Corona-Hilfsfonds ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft jenen land-und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben, die u.a. durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren betroffen sind.
Darüber hinaus unterstützt der Corona-Hilfsfonds Unternehmen und Betriebe, die mit großen Umsatzeinbußen und Einkommensrückgängen konfrontiert sind.
Der Corona-Hilfsfonds steht allen land-und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und beinhaltet zwei Instrumente, nämlich Haftungsgarantien und Zuschüsse:
1.Haftungsgarantie
90% der Kredithaftung wird vom Bund übernommen.
Bis zu 75% des Schadens wird bei Nachweis ersetzt.
Die Haftungen dienen zur Sicherstellung der Liquidität des Betriebs.
Obergrenze: Maximal 3 Monatsumsätze oder 120 Mio. Euro
Die Laufzeit wird 5 Jahre betragen und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich
Abwicklung: Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank. Diese setzt weitere Schritte in der Abwicklung.

Anträge könne bereits ab Mittwoch, den 8. April gestellt werden.

2.Zuschüsse
Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind steuerfrei.
Sie werden Betrieben gewährt, die mindestens einen Einbruch von 40% des Umsatzes nachweisen können.
Gestaffelte Zuschüsse von 25% bis 75%je nach Umsatzeinbruch.
Die Zuschüsse decken Betriebskosten aber auch Wertverlust von Waren ab (z.B. verderbliche Ware)
Die Umsatzeinbrüche müssen von einer Stelle (z.B. Wirtschaftsprüfer) bescheinigt werden.
Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich, Umsatzeinbruch
Abwicklung: Die Abwicklung erfolgt über die neugegründete COFAG (Covid-19 Finanzierungsagentur), die sich der AWS (Austria Wirtschaftsservice) bedient.
Anträge könne ab 15.Aprilgestellt werden.
Es können beide Maßnahmen zusammen, aber auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Auszahlung: Nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres (Jahresabschluss).
Zur Antragstellung wird noch gesondert informiert.

Zitat Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zum Corona-Hilfsfonds:

„Der Corona-Hilfsfonds steht – ebenso wie der Härtefallfonds – den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Sie bieten unseren Familienbetrieben wichtige Möglichkeiten, um Umsatzeinbußen oder auch Einkommensrückgänge abzufedern.“