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„Bedarf an Arbeitskräften mit Flüchtlingen nicht abdeckbar“

Mit der geltenden Saisonier-Verordnung für 2019 wurde ein Kontingent von 2.610 Arbeitskräften und 275 Erntehelferplätzen festgelegt. Die Landwirtschaftskammer Österreich geht aber davon aus, dass heuer mindestens 500 bis 700 zusätzliche Plätze für Arbeitskräfte notwendig sind, um zeitgerecht im Frühjahr und Frühsommer die dringend notwendigen Arbeiten auf den bäuerlichen Betrieben zu bewältigen.

Arbeitslose Asylberechtigte als Erntehelfer oder als Arbeitskraft einzusetzen, ist eine arbeitsmarktpolitische Zielvorgabe für das Arbeitsmarktservice, AMS. „Um anerkannte Flüchtlinge für die Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft zu gewinnen, unterstützen wir einschlägige fachliche Ausbildungsprogramme und spezielle Jobbörsen in den Ländern“, erklärt der Generalsekretär der LK Österreich, Ferdinand Lembacher. Der Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften zur Aufarbeitung von Schadholz im Wald oder in den arbeitsintensiven Bereichen des Obst- und Gemüsebaus werde aber noch steigen und sei mit Asylberechtigten nicht abzudecken.

Dies sei zum Teil auf den Strukturwandel und den damit verbundenen Rückgang bei den familieneigenen Arbeitskräften zurückzuführen. Ein ganz wesentlicher Treiber für die steigenden Beschäftigtenzahlen ergebe sich aber aus den geänderten Anforderungen des Marktes. Innerhalb der ohnedies arbeitskräfteintensiven Sonderkulturen gebe es eine Verschiebung zu noch aufwendigeren Kulturen wie etwa Beerenobst.

„Insbesondere im Bereich der kurzfristigen Beschäftigung im Ernteeinsatz oder etwa bei der Aufarbeitung von Kalamitäten im Forst brauchen wir auch künftig einen bedarfsorientierten Arbeitsmarktzugang für Drittstaats-Saisoniers“, so Lembacher. Die Integration von Asylberechtigten in den Arbeitsmarkt könne einen Beitrag leisten. „Ihr verpflichtender Einsatz wäre für die Land- und Forstwirtschaft aber nicht die optimale Lösung.“