Foto: agrarfoto.com

Zuckerquoten enden am Wochenende

Das Ende der Zuckerquoten am 30. September 2017 hat eine lange Vorbereitung hinter sich. Mit der Reform der EU-Zuckermarktordnung im Jahr 2006 wurde der Sektor fit für den internationalen Wettbewerb gemacht. Jetzt sorgen nur noch gekoppelte Direktzahlungen für Rübenerzeuger für Ärger. In einer Erklärung mahnt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) die EU-Kommission, den Zuckersektor zu unterstützen. Damit die Raffinerien in der EU die zukünftig unbegrenzten Zuckerexporte auch nutzen können, sollte die EU in den geplanten Handelsabkommen für einen ausreichenden Marktzugang sorgen und zwar nicht nur für Zucker, sondern auch für Lebensmittel mit größerem Zuckeranteil. Gekoppelte Direktzahlungen seien eine notwendige Begleiterscheinung, meint der Ausschuss in seiner Erklärung. Nur dadurch könne die Rübenerzeugung in einigen EU-Mitgliedstaaten aufrechterhalten bleiben. Doch die gekoppelten Zahlungen sorgen zwischen den EU-Mitgliedstaaten für mehr Unmut als die Abschaffung der Quoten, die keiner mehr infrage stellt.

Dagegen sind den EU-Mitgliedstaaten mit sehr produktiven Rübenstandorten die Förderungen in den Mittelmeerländern ein Dorn im Auge. Deutschland und die Beneluxländer argumentieren mit der Reform der Marktordnung von 2006, die eine Verlagerung der Rübenerzeugung zu den wettbewerbsfähigen Standorten zum Ziel gehabt habe. Die hohen Förderungen in Italien und Spanien liefen dem nun zuwider. Die EU-Kommission versucht, möglichen Auseinandersetzungen um die gekoppelten Zahlungen vorzubeugen und betont die bereits vollzogene Verlagerung des Anbaus an die produktiven Standorte in der EU. Die neuen Chancen auf dem Weltmarkt würden vor allem von Raffinerien genutzt, deren Rübenanbauer ohne Förderungen auskämen,
erklärte Jens Schaps von der EU-Kommission.

Zucker war seit 1968 einem strengen Reglement unterworfen, allerdings mit zwei Besonderheiten: Die garantierten Zuckerpreise waren immer mit einer Mengenbeschränkung durch die Quote verbunden. Außerdem war die Zuckermarktordnung trotz der Stützpreise haushaltsneutral. Die Erzeuger haben sie mit ihrer Produktionsabgabe selbst finanziert. Dennoch kam auch der Zucker nicht an gründlichen Reformen vorbei. Hierfür sind vor allem die im Laufe der Jahre nicht mehr funktionierenden Außenhandelsregeln verantwortlich. Das GATT-Abkommen beschränkte die Ausfuhr des geförderten Zuckers aus der EU. Verträge mit den AKP-Ländern und der freie Marktzugang für die ärmsten Länder der Welt öffneten die Außengrenzen der EU. Nach kleineren Anpassungen wurde die Marktordnung erstmals für das Wirtschaftsjahr 2006/07 gründlich umgebaut. A- und B-Quoten wurden zusammengefasst sowie der Mindestpreis für Zucker um rund 40% gesenkt. Ziel der Reform war, die Angebotsmenge einzuschränken und die Erzeugung auf die produktivsten Standorte in der EU zu konzentrieren. Mit dem 30. September laufen die EU-Zuckerquoten aus. Damit entfallen auch die Beschränkungen im Export.