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Wettbewerbsbehörde sucht „Whistleblower“

Unlautere Geschäftspraktiken sind vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln ein großes Problem. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde, BWB, erhält regelmäßig Beschwerden darüber. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, BMNT, wurde nun ein so genannter „Code of Conduct“ veröffentlicht.

Laut dem Genersekretär des BMNT, Josef Plank, seinen „unfaire Geschäftspraktiken oft auf ein wirtschaftliches Ungleichgewicht in der Lebensmittelversorgungskette zurückzuführen.“ Gerade kleinere landwirtschaftliche Betriebe oder Verarbeiter hätten oft keine Möglichkeit, sich gegen große Konzerne aufgrund ihrer Abhängigkeit zu wehren“, so Plank.

Der jüngst erarbeitete „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten“ sei seitens des BMNT „ein nächster wichtiger Schritt, um den kleinsten in der Lebensmittelversorgungskette, den bäuerlichen Familienbetrieben und den kleinen verarbeitenden Betrieben zu helfen.“ Der Code of Conduct enthält einen Katalog an Geschäftspraktiken, die dem unternehmerischen Wohlverhalten widersprechen oder geeignet sind, den Wettbewerb zu gefährden. „Der Code of Conduct soll Unternehmen aber auch landwirtschaftlichen Betrieben dabei helfen, zu erkennen welche Handlungsweisen als fair betrachtet werden und welche nicht“, erläutert der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner.

Auch die EU-Kommission hat zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken im Frühjahr einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Ziel des BMNT ist es, bis zum Ende der Ratspräsidentschaft Österreichs einen Konsens zwischen Mitgliedsstaaten, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission zu erreichen.

Mit dem „Whistleblowing“-System der BWB gibt es nun die Möglichkeit, sich anonym bei den Wettbewerbshütern zu melden.

Link: www.bwb.gv.at/kartelle_marktmachtmissbrauch/whistleblower_werden