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Weiter Streit um Pflanzenschutz-Verbot auf Greening-Flächen

Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Die EU-Kommission hält an ihrem gewünschten Pestizidverbot im Rahmen des Greenings fest. Mitte Februar will die EU-Kommission ihren delegierten Rechtsakt vorlegen. Anschließend haben das Europaparlament und der Ministerrat zwei Monate Zeit, falls sie den Rechtsakt zurückweisen möchten.

Die Christdemokraten im Agrarausschuss des EU-Parlaments wollen vom Einspruchsrecht Gebrauch machen. Sie kritisieren, dass die EU-Kommission den Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen behindert. „Ich möchte nochmal einen Appell an die Europäische Kommission richten und daran erinnern, dass die Maßnahmen dazu dienen, dass Landwirte einen Anreiz haben, um gentechnikfreies Eiweiß anzubauen. Ein Pflanzenschutzverbot bei Leguminosen auf den ökologischen Vorrangflächen geht allein zulasten der nachhaltigen, heimischen Eiweißproduktion. Ich fordere den Kommissar auf, diese Vorschläge zu überarbeiten“, betonte EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger.

In Deutschland würden inzwischen auf 75.000 ha Hülsenfrüchte angebaut und diese hätten nun eine ungewisse Zukunft, bemängelte Peter Jahr (CDU). Albert Deß (CSU) wirft der EU-Kommission vor, sie fasse 14 verschiede Veränderungen am Greening in einem Rechtsakt zusammen und verwehre damit dem EU-Parlament die Einzelentscheidung.

Die EU-Kommission sieht neben dem Pflanzenschutzmittel-Verbot vor, für Zwischenfrüchte das Aussaatdatum zu streichen und stattdessen einen Mindestzeitraum vorzuschreiben. Feld- und Waldrandstreifen sollen gleiche Vorgaben für die Mindestbreiten bekommen. Geht es nach dem Wunsch der EU-Kommission, sollen die EU-Mitgliedstaaten die Neuerungen für die ökologischen Vorrangflächen schon in diesem Jahr anwenden dürfen.