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Vorschriften für Erzeugerorganisationen bei Obst und Gemüse gelockert

Die EU-Vorschriften für europäische Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor werden vereinfacht, der Verwaltungsaufwand verringert und die finanzielle Unterstützung in Krisenzeiten erhöht. Die neuen Regelungen wurden heute von der Europäischen Kommission verabschiedet.

Konkret soll es mehr Unterstützung für den Obst- und Gemüsesektor bei Marktrücknahmen geben, das heißt wenn Erzeugnisse aufgrund unvorhergesehener Marktentwicklungen vom Markt genommen werden müssen. Die Preise werden bei Rücknahmen zur kostenlosen Verteilung (für wohltätige Zwecke) von 30 auf 40% und bei Rücknahmen zu anderen Zwecken (z. B. Kompostierung, Futtermittel, Destillation usw.) von 20 auf 30% des durchschnittlichen EU-Marktpreises der letzten fünf Jahre erhöht.

Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor sollen für Nicht-Mitglieder attraktiver werden, indem es eine klarere Festlegung von Maßnahmen – die für eine finanzielle Unterstützung der EU infrage kommen (z. B. Investitionen in Technologie oder die Verbesserung der Qualität) – gibt und der maximale Anteil der Erzeugung, der außerhalb der Organisation vermarktet werden darf, auf 25% festgesetzt wird. Auch wenn dadurch Anreize für die Mitglieder geschaffen werden, ihre gesamte Erzeugung an die Erzeugerorganisation zu liefern, befürwortet die EU-Kommission weiterhin kurze Versorgungsketten zum Konsumenten.

Überdies gibt es Vereinfachungen für länderübergreifende Erzeugerorganisationen und ihre Vereinigungen, da Kontrollen und Zahlungen beispielsweise nun an das Gebiet geknüpft sind, in dem die länderübergreifende Organisation tätig ist.

„Der Obst- und Gemüsesektor ist für die Landwirtschaft und Nahrungsmittel-Erzeugung in Europa von entscheidender Bedeutung. Die Europäische Kommission hat diesen Sektor immer unterstützt und wird das auch weiterhin tun“, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan.

Zusätzlich zu den Direktbeihilfen und der Kofinanzierung von Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums durch die EU erhielten die Obst- und Gemüseerzeuger in der EU im Rahmen außergewöhnlicher Stützungsmaßnahmen Fördermittel in Höhe von insgesamt 430 Mio. Euro, seit Russland im August 2014 ein Einfuhrverbot für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse aus der EU verhängt hat. Zudem stellt die Europäische Kommission jährlich zusätzliche Finanzmittel von rund 700 Mio. Euro für Erzeugerorganisationen zur Verfügung.