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Vorarlberg mit Sonderhilfe bei Frostschäden

Das Land Vorarlberg unterstützt seine Obst-, Wein- sowie Gemüsebauern, die von außerordentlichen Frostschäden betroffen sind und stellt dafür bis zu 900.000 Euro bereit. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen teilweise schwere Ertragsverluste hinnehmen, denn durch den Kälteeinbruch Ende April wird die Apfelernte in dem Bundesland voraussichtlich um 80 bis 95% geringer ausfallen. „Das Land lässt die heimischen Obst- und Gemüsebauern in dieser Situation nicht im Stich“, kündigten Landeshauptmann Markus Wallner und Agrarlandesrat Erich Schwärzler bei der Präsentation der „Frostrichtlinie“ an. Wallner verwies auf die Landwirtschaftsstrategie „Ökoland Vorarlberg – regional und fair“, zu deren Zielen auch die Stärkung des Anbaus von Obst, Wein und Gemüse sowie die Steigerung der Eigenversorgung und der Vielfalt heimischer Marktfrüchte gehört.

Die Frostrichtlinie des Landes, die im Wesentlichen auf einer Richtlinie des Bundes aufbaut gilt, wenn bei Obst-, Erdbeerkulturen und Wein die geschädigte Fläche mindestens 0,1 ha beziehungsweise bei Gemüse und gärtnerischen Kulturen das Schadensausmaß mindestens 1.500 Euro beträgt. Beim Streuobstbau liegt das Schadensminimum bei zirka 300 Euro beziehungsweise rund fünf Bäumen. Für die Berechnung des Zuschusses werden nur jene Kulturen berücksichtigt, die zu mehr als 35% geschädigt sind.

Förderanträge können bei der Landwirtschaftsabteilung des Landes bis Samstag, 30. September 2017 (Obstbau, Gemüsebau, Gartenbau), beziehungsweise bis Mittwoch, 15. November 2017 (Weinbau), eingebracht werden, erläuterte Schwärzler. Auf Basis der gestellten Anträge erfolgt eine Schadensbegutachtung durch Fachleute der Landwirtschaftskammer. Die Frostrichtlinie biete den betroffenen Obst- und Gemüsebauern die notwendige Unterstützung in ihrer schwierigen Lage, entlasse aber niemanden aus der Eigenverantwortung, sagte Schwärzler. So könne nur die halbe Beihilfe gewährt werden, wenn zum Schadenszeitpunkt keine Hagelversicherung bestand.